Zeitarbeit
Bedeutung für Unternehmen

Lexware
Kategorie
This is some text inside of a div block.
Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Beachten Sie: Bis zum 31.12.2020 gelten die gesenkten USt.- bzw. MwSt.-Sätze von 16 % und 5 %.
Definition

Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit lässt sich grob als „arbeiten auf Zeit“ umschreiben. Im Detail handelt es sich hierbei um eine Art Dreiecksverhältnis, das Arbeitnehmer (hier auch Leiharbeitnehmer oder Zeitarbeitnehmer genannt), Arbeitgeber (Verleiher oder Verleihfirma) und deren Kundschaft (Entleiher bzw. Zeitarbeitsfirma) miteinander eingehen. Konkret überlässt der oder die Verleiher die bei ihm angestellten Arbeitnehmer dem oder der Entleiher für einen bestimmten Zeitraum gegen eine Entgeltzahlung.

Mittlerweile gibt es für Zeitarbeit mehrere Begriffe, die synonym verwendet werden

  • Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ)
  • Leiharbeit
  • Personalleasing
  • Mitarbeitendenüberlassung
  • Temporärarbeit

Zeitarbeit im Detail

Bei der Zeitarbeit besitzen Zeitarbeiter (also die Arbeitnehmer) eine Festanstellung bei einem Personaldienstleister. Dieser fungiert in diesem Fall als Arbeitgeber, der oder die ebenfalls das Gehalt auszahlt.

Die Zeitarbeiter verrichten ihre Arbeit aber nicht vor Ort bei ihrem eigentlichen Arbeitgeber. Stattdessen arbeiten sie in einem Einsatzbetrieb, der den Kunden des Personaldienstleisters gehört. Grundsätzlich gelten für Zeitarbeitskräfte alle Rechte und Pflichten wie für andere Erwerbstätige auch.

Personaldienstleister übernehmen im Rahmen der Zeitarbeit also eine Vermittlerrolle und verleihen ihr Personal temporär an ihre Kundschaft. Aus diesem Prinzip heraus sind mit der Zeit zahlreiche Leiharbeitsarbeitsfirmen sowie Zeitarbeitsagenturen entstanden, die sich auf diese besondere Form der Personalvermittlung spezialisiert haben.

In der Praxis läuft Zeitarbeit meist folgendermaßen ab:

  1. Arbeitnehmer stellen sich bei einer Verleihfirma vor und schließen dort einen Arbeitsvertrag entsprechend der Zeitarbeitskonditionen ab.
  2. Anschließend sind die Leiharbeiter fest und in der Regel unbefristet bei ihrem oder ihrer Personaldienstleister angestellt.
  3. Im nächsten Schritt werden Zeitarbeiter an die entsprechenden Kundenunternehmen der Personaldienstleister weiter vermittelt. Dort arbeiten sie aber nur temporär und verrichten ihre vertraglich festgehaltene Arbeitszeit.
Info

Ver- oder Entleiher: Wer hat nun das Sagen?

Als Arbeitgeber treten in diesem Dreiecksverhältnis immer die Personaldienstleister bzw. die Zeitarbeitsunternehmen auf, bei denen der entsprechende Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Ihnen obliegt daher auch die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten. Dies betrifft insbesondere:

Für die Abwicklung dieser Verwaltungsaufgaben ist in Sachen Zeitarbeit auf der einen Seite also der Verleiher zuständig. In den lokalen Niederlassungen der Kundenbetriebe müssen Zeitarbeitskräfte auf der anderen Seite jederzeit die Weisungen ihrer entsprechenden Vorgesetzten befolgen.

Hierzulande darf grundsätzlich jedes Unternehmen Zeitarbeiter für sich arbeiten lassen. Dafür benötigen Betriebe jedoch seit dem 1. Dezember 2011 eine Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit. Zudem müssen die Zeitarbeitskräfte vor Arbeitsaufnahme namentlich genannt werden. Als Rechtsgrundlage für Zeitarbeit fungiert in Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), dessen Fokus auf den Verleihertätigkeiten liegt.

Wie lange dürfen Arbeitnehmer maximal über Zeitarbeit in einem Unternehmen tätig sein?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht hier konkrete Regelungen vor. Demnach ist es nicht erlaubt, Leiharbeiter über Zeitarbeit in ein und demselben Betrieb länger als 18 Monate einer Beschäftigung nachkommen zu lassen. Ist die Tätigkeit weiterhin gewünscht, muss das entsprechende Unternehmen den oder die Arbeitnehmer einstellen. Diese Vorgehensweise soll verhindern, dass Betriebe durch den dauerhaften Einsatz von Leiharbeiter Lohnkosten einsparen.

Dennoch existiert ein kleines Schlupfloch: Bei einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer Dauer von drei Monaten beginnt die 18-monatige Frist erneut. Eine Festanstellung kann so theoretisch umgangen werden.

Welches Arbeitspensum müssen Zeitarbeitskräfte leisten?

In den meisten Fällen greifen für Leiharbeitnehmer Tarifverträge, in denen eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden vorgesehen ist. Unabhängig davon gilt mit Blick auf die Arbeitszeitregelung im Einzelfall aber immer die vorgeschriebene Wochenarbeitszeit des Unternehmens, in dem gearbeitet wird. Ist hier z. B. eine 40-Stunden-Woche vorgesehen, müssen Zeitarbeitskräfte wöchentlich auch 40 Stunden arbeiten. Bezahlt werden pro Monat dennoch nur die tarifvertraglich vereinbarten 35 Stunden. Die restlichen fünf Stunden werden auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Um das Verhältnis von Plus- und Minusstunden im Blick zu haben, legen Zeitarbeitsunternehmen in der Arbeitgeberrolle daher Zeitarbeitskonten für ihre Mitarbeitenden an. Für Überstunden muss anschließend ein Freizeitausgleich geschaffen werden oder sie werden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.

Info

Kündigung in Zeitarbeit: Was gilt?

Auch Zeitarbeitskräfte haben, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, das Recht die Vorgaben der gesetzlichen Kündigungsfrist in Anspruch zu nehmen. Diese können jedoch durch entsprechende Regelungen eines bestehenden Tarifvertrags ausgehebelt werden. Die Kündigung selbst kann dabei nur zwischen Leiharbeiter und der Zeitarbeitsfirma stattfinden. Das Unternehmen, in dem gearbeitet wird, hat kein Mitspracherecht. Sollen Angestellte betriebsbedingt entlassen werden, müssen Verleiher hierfür eine Begründung liefern, die dieses Vorhaben rechtfertigt.

Warum beschäftigen Unternehmen Mitarbeitende über Zeitarbeit?

Hinter dem Einsatz von Zeitarbeiter stehen für Firmen in erster Linie strategische sowie taktische Überlegungen mit dem Ziel, am Markt weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben. Folgende Faktoren machen Zeitarbeit für Unternehmen deshalb besonders attraktiv und bieten einige Vorteile:

  • Flexibilität: Ein neuer Auftrag wurde angenommen, doch das hauseigene Personal ist dafür zu knapp bemessen? Oder der Betrieb ist saisonbedingt starken Auftragsschwankungen unterworfen? Dann ist Zeitarbeit in vielen Firmen ein probates Mittel, um Auftragsspitzen kurzfristig abzufangen oder den Personalbedarf schnell und unkompliziert anzupassen. Schließlich wird die Mitarbeitersuche von einem Zeitarbeitsunternehmen übernommen.
  • Großer Pool an Bewerber: Passende Mitarbeitende für einen bestimmten Arbeitsplatz zu finden, ist nicht immer einfach. In vielen Fällen liefert selbst die beste Stellenausschreibung nicht die gewünschten Bewerber. Daher greifen viele Betriebe ebenfalls auf die Hilfe von Leiharbeitsfirmen zurück, um qualifiziertes Personal für ihre Belegschaft zu finden Personaldienstleister können für ihre Kunden je nach Anfrage schon eine Vorauswahl treffen. Das spart zusätzlich Zeit.
  • Möglichkeit zur Festübernahme: Bei Zeitarbeit muss es sich nicht zwangsläufig nur um befristete Arbeitsverhältnisse handeln. Machen Zeitarbeitskräfte im Betrieb der Entleiher einen guten Job, besteht (unter Einhaltung bestimmter Vorgaben) die Option auf eine feste Anstellung. So gewinnen Unternehmen neue sowie motivierte Mitarbeitende und können sich im Vorfeld ausgiebig von deren Leistungen überzeugen.
  • Kosten sparen: Löhne berechnen, die Rekrutierung organisieren oder zusätzliche Ressourcen in die Personalentwicklung stecken – Verwaltungskosten wie diese fallen für Firmen, die auf Zeitarbeit setzen, komplett weg. Schließlich liegt der Aufwand hier beim Verleiher oder der Verleiherin. Auf diese Weise können Betriebe durch Personalleasing einen Teil ihrer Kosten reduzieren.

Welche Vorschriften gelten für die Bezahlung von Zeitarbeitskräften?

Leiharbeit steht als Arbeitsmodell immer wieder in der Kritik – vor allem, wenn es um die Bezahlung von Zeitarbeitnehmer geht. Viele Kritiker forderten daher in den vergangenen Jahren immer wieder, das Modell der Zeitarbeit abzuschaffen. Dabei sollte eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017 für Verbesserungen sorgen. Doch speziell Tarifverträge erschweren das Durchsetzen der neuen Regelungen. Was muss bei Löhnen und Gehältern in der Zeitarbeit also konkret beachtet werden?

Grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Leiharbeiter dürfen nicht schlechter bezahlt werden, als ihre Kolleginnen und Kollegen aus der Stammbelegschaft des Einsatzunternehmens (auch als „equal pay“ bekannt). Voraussetzungen sind hier, dass die Angestellten über vergleichbare Kenntnisse sowie Fähigkeiten verfügen und eine ähnliche Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Auch in Zeitarbeit besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf spezielle Branchenzuschläge und gängige Zuschlagszahlungen (z. B. Nacht- oder Feiertagsarbeit).
  • Einen Gehaltsanspruch haben Zeitarbeitskräfte auch dann, wenn sie gerade nicht in einem Unternehmen arbeiten. Dafür müssen in einem solchen Fall die Personaldienstleister aufkommen, mit denen der Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
  • Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsentgelt. Entsprechend des geltenden Tarifvertrags sind auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld möglich.
  • Wie hoch das Grundgehalt ist, regelt der entsprechende Tarifvertrag bzw. Rechtsverordnungen, die auf Basis eines Tarifvertrags gelten.

Was gilt mit Blick auf das Gesetz bei der Bezahlung von Zeitarbeitskräften?

Die Rahmenbedingungen für die Vergütung von Zeitarbeitnehmer sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert. Mit Blick auf den Grundsatz von equal pay ist insbesondere § 8 hervorzuheben:

„Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren.“

Dieser Abschnitt untermauert die Pflicht für Betriebe, Leiharbeiter sowie die Stammbelegschaft finanziell gleich zu entlohnen.

Der Gleichstellungsgrundsatz greift aber nicht in jedem Fall. Insbesondere dann nicht, wenn in einem Zeitarbeitsunternehmen ein Tarifvertrag gilt. Dann kann von § 8, Abs. 2 AÜG Gebraucht gemacht werden:

„Ein Tarifvertrag kann vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen, soweit er nicht die in einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2 festgesetzten Mindeststundenentgelte unterschreitet. Soweit ein solcher Tarifvertrag vom Gleichstellungsgrundsatz abweicht, hat der Verleiher dem Leiharbeitnehmer die nach diesem Tarifvertrag geschuldeten Arbeitsbedingungen zu gewähren.“

Doch selbst wenn das Prinzip von equal pay aufgrund eines Tarifvertrags nicht beachtet werden muss, so gibt es für Betriebe mit Blick auf die Bezahlung von Zeitarbeitskräften dennoch einen Mindeststandard, der beachtet werden muss:

  1. Für Zeitarbeitsfirmen ist bei der Vergütung von Leiharbeiter die Bezahlung des gesetzlichen Mindestlohns vorgeschrieben.
  2. Auch AÜG § 8, Abs. 2 soll durch die Festlegung sog. Mindeststundenentgelte Lohndumping verhindern. Hier handelt es sich um eine Vergütung, die tarifvertraglich vereinbart wurde und in den meisten Fällen sogar über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Für die meisten Leiharbeiter stellen daher die Mindeststundenentgelte die maximale Lohnuntergrenze dar.

Aktuell belaufen sich die Mindeststundenentgelte im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung auf folgende Beträge:

Zeitraum
Ost
West
1. April 2022 bis 30. September 2022
10,88 Euro
10,88 Euro
1. Oktober 2022 bis 31. März 2023
12,43 Euro
12,43 Euro
1. April 2023 bis 31. Dezember 2023
13 Euro
13 Euro

Wessen Verdienst dennoch unter den festgelegten Mindestentgelten liegt, hat das Recht, dagegen vorzugehen. In einem solchen Fall gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.

Wie sind Lohn und Gehalt im Tarifvertrag in der Zeitarbeit geregelt?

Was der einzelne Tarifvertrag über die Höhe von Löhnen sowie Gehältern aussagt, hängt davon ab, in welche Entgeltgruppe Zeitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeiten sowie Berufsqualifikation eingeteilt werden. Grundsätzlich gilt hier: Je höher die Arbeitsanforderungen, desto höher die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe, was somit zu einem höheren Grundgehalt führt.

Hinzu kommen in vielen Fällen spezielle Branchenzuschläge. Mit ihnen soll das Mindestentgelt von Leiharbeiter auf das Niveau der Stammbelegschaft gehoben werden. Insbesondere in der Chemie-, Metall- sowie Elektroindustrie fallen diese Zahlungen besonders großzügig aus. Bei den Branchenzuschlägen ist zu beachten, dass sich durch sie spätestens nach neun Monaten (15 Monate bei einem Tarifvertrag) das Gehalt so erhöht hat, dass auf diese Weise der Gleichstellungsgrundsatz als erfüllt gilt.

Was sind die Vor- und Nachteile von Zeitarbeit für Arbeitnehmer?

Nicht nur Unternehmen profitieren von Zeitarbeit. Auch für Arbeitnehmer bringt dieses Modell einige Vorteile mit sich:

  • Gleiche Rechte für alle: Auch wenn Zeitarbeitskräfte keinen Arbeitsvertrag mit dem Betrieb, in dem sie arbeiten ausgehandelt haben, sind sie aus rechtlicher Sicht nicht schlechter gestellt als die übrige Belegschaft. So dürfen sie betriebliche Einrichtungen wie Kindergärten oder Kantinen uneingeschränkt mit nutzen. Auch über freie Stellen im Betrieb müssen sie explizit informiert werden. Zudem besteht für sie die Chance auf eine Festanstellung.
  • Flexibilität: Für Personen, die im Laufe ihrer Berufslaufbahn zunächst noch vielfältige Erfahrungen machen oder in bestimmte Brachen erst hineinschnuppern möchten, ist Zeitarbeit ein förderliches Modell.
  • Berufliche Sicherheit: Das Modell der Zeitarbeit hat oft mit dem Vorurteil zu kämpfen, dass es sich um keine Festanstellung handeln würde. Doch diese Behauptung ist nicht ganz korrekt. Schließlich werden mit Personaldienstleister häufig Arbeitsverträge geschlossen, die unbefristet sind. Dadurch besteht der gesetzliche Kündigungsschutz und es werden Sozialabgaben geleistet. Zudem stehen nach dem Ende des Einsatzes in einem Unternehmen die Chancen gut, gleich im Anschluss wieder eine neue Beschäftigung zu finden. Anders als bei einer befristeten Stelle: Hier beginnt die Jobsuche nach Ablauf der Anstellungsdauer komplett von Neuem.
  • Möglichkeit für einen (Neu-)Beginn: Egal, ob nach der Elternzeit, nach längerer Krankheit oder zu Karrierebeginn – Zeitarbeit ist sowohl für erfahrene Arbeitnehmer als auch für Berufsanfänger eine hilfreiche Option für den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben. Wer sich nach einer längeren Pause neu orientieren oder innovatives Know-how aufbauen möchte, hat durch die vielen Einsatzmöglichkeiten in Form von Zeitarbeit die Möglichkeit dazu. Berufseinsteiger sammeln auf diese Weise erste Erfahrungen, um die Karriereleiter weiter hinaufzuklettern.
  • Networking und ein breitgefächerter Erfahrungsschatz: Zeitarbeit kann sich in vielen Fällen positiv auf den Lebenslauf und damit auch auf die weitere Karriere auswirken. Wer bereits in vielen Betrieben gearbeitet hat und dort unterschiedliche Fähigkeiten erlernt hat, den oder die stellen Personaler im Idealfall gerne ein. Außerdem knüpfen Zeitarbeiter viele neue Kontakte. Nicht selten springt dabei am Ende eine Festanstellung heraus.

Doch selbst wenn Zeitarbeitskräfte durch das Modell der Arbeitskräfteüberlassung einige Sicherheiten erhalten, bringt dieses Prinzip bei genauerer Betrachtung auch Nachteile mit sich:

  • Viele Leiharbeiter erhalten zu Beginn ihrer Tätigkeit eine niedrigere Entlohnung als die Angestellten der Entleiher. Das Gehalt steigt meist erst im Laufe der Anstellung allmählich an.
  • Viele Zeitarbeitskräfte fühlen sich durch ihren besonderen Status als Mitarbeitende zweiter Klasse und haben dadurch Probleme, auf der Arbeit Anschluss zu finden.
  • Von Zeitarbeitnehmer wird ein Höchstmaß an Flexibilität erwartet. Schließlich wissen sie nie genau, wo der nächste Job auf sie wartet.
  • Es ist keine hundertprozentige Sicherheit gegeben. Denn wer für längere Zeit keine Anschlussbeschäftigung mehr findet, landet im schlimmsten Fall irgendwann wieder in der Arbeitslosigkeit.
  • Zu guter Letzt gibt es in Sachen Arbeitnehmerschutz im Bereich der Zeitarbeit immer noch Verbesserungsbedarf. Für Arbeitgeber bestehen nach wie vor viele rechtliche Schlupflöcher, durch die geltendes Arbeitsrecht umgangen werden kann.

Gibt es typische Branchen, in denen Zeitarbeit eingesetzt wird?

In vielen Fällen handelt es sich bei diesem Arbeitsmodell um Jobs, bei denen die Einstellungskriterien nicht so hoch sind, wie bei anderen unbefristeten Stellen. Das Berufsspektrum ist insgesamt bunt gemischt. Egal, ob Staplerfahrer, Monteure oder Mitarbeitende in der Verwaltung oder im Qualitätsmanagement – mittlerweile setzen zahlreiche Berufsfelder auf Unterstützung durch Zeitarbeit.

Vor allem in der Automobilbranche, in der (Alten-)Pflege, der Metall- sowie Elektroindustrie ist die Zeitarbeit ein beliebtes Modell. Aber auch im Dienstleistungsbereich ist der Bedarf an Zeitarbeitskräften in den vergangenen Jahren gewachsen. Auf diese Weise konzentriert sich Zeitarbeit nicht nur auf eine bestimmte Erwerbsgruppe, sondern öffnet vielen Arbeitskräften neue berufliche Perspektiven.

Zusammenfassung

Zeitarbeit – Alles Wichtige auf einen Blick

  • Bei Zeitarbeit handelt es sich um ein Arbeitsmodell, bei dem Arbeitnehmer, Personaldienstleister und Entleiher eine Dreiecksbeziehung eingehen.
  • Als Arbeitgeber fungiert in dieser Konstellation immer die entsprechende Zeitarbeitsfirma (Verleiher), bei der Zeitarbeitskräfte auch ihren Arbeitsvertrag abschließen.
  • In Deutschland kann generell jedes Unternehmen Zeitarbeitnehmer für sich arbeiten lassen – die wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis einer Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit.
  • Leiharbeiter dürfen nicht länger als 18 Monate bei demselben Betrieb arbeiten.
  • Es gelten arbeitsrechtlich die gleichen Rechte und Pflichten wie für andere Erwerbstätige auch.
  • Zeitarbeitskräfte dürfen finanziell nicht schlechter entlohnt werden als ihre Kollegen aus der Stammbelegschaft (Grundsatz des „equal pay“).
  • Zeitarbeit ist in fast allen Branchen ein gängiges Arbeitsmodell, das sowohl Geringqualifizierte als auch Führungskräfte in Anspruch nehmen.