Lohnabrechnung von Minijobs
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Definition

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das Arbeitsentgelt monatlich einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf. Für Arbeitnehmer ist der Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei. Nur für die Rentenversicherung fällt ein geringer Betrag an, sofern Arbeitnehmer sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Arbeitgeber zahlen i. d. R. eine Pauschsteuer von 2 Prozent sowie Beiträge zur Sozialversicherung.

Die Lohnabrechnung für Minijobs unterliegt anderen gesetzlichen Vorschriften als die Abrechnung von Voll- oder Teilzeitbeschäftigten. Mit einem professionellen Lohnabrechnungsprogramm Lohnabrechnungsprogramm bist du für alle Regelungen diesbezüglich bestens gewappnet und immer up-to-date, was Gesetzesänderungen betrifft.

Bei uns erfährst du, worauf du bei der Minijob-Gehaltsabrechnung achten musst, welche Abgaben beim Minijob anfallen und welche rechtlichen Regelungen im Allgemeinen gelten.

Video: Mindestlohn 2025 – Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs erklärt

Wer gilt als Minijobber und erhält eine entsprechende Lohnabrechnung?

Als Minijobber gelten Erwerbstätige, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Minijobber dürfen nach gesetzlicher Vorgabe monatlich nicht mehr als 603 Euro verdienen. Sobald das Jahresgehalt die Grenze von 7.236 Euro überschreitet, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Doch es gibt eine Ausnahme: Ein unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist zweimal innerhalb eines Zeitjahres möglich. Die Überschreitung im jeweiligen Monat darf max. 603 Euro betragen. Unvorhersehbar meint hier z. B., wenn der Beschäftigte außerplanmäßig für einen erkrankten Kollegen einspringen muss. Der Jahresverdienst kann bei einem Minijob somit maximal das 14-fache der monatlichen Verdienstgrenze betragen, also 8.442 Euro.

Info

Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs

Die Verdienstgrenze bei Minijobs, auch Geringfügigkeitsgrenze genannt, ist an den Mindestlohn gekoppelt. Zum 1. Januar 2027 steht die nächste Erhöhung des Mindestlohns von 13,90 Euro auf 14,60 Euro an. Mit dieser Anpassung erhöht sich 2027 auch die Verdienstgrenze bei Minijobs von 603 Euro auf 633 Euro im Monat.

Was ist das Besondere an einem Minijob?

Im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis in Voll- oder Teilzeit, müssen Minijobber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern lediglich einen Eigenanteil zur Rentenversicherung, wenn sie sich nicht befreien lassen. Diese Vorgaben musst du entsprechend in der Lohnabrechnung für die bei dir angestellten Minijobber beachten.

Minijobs werden oft von folgenden Personengruppen ausgeübt:

  • Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte, die eine Nebentätigkeit ausüben (z. B. stundenweises Putzen).
  • Familienmitglieder, die über das Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin in der Familienversicherung der Krankenversicherung mitversichert sind.
  • Minijobber ohne weitere Einkünfte, die vom Jobcenter im Rahmen des Arbeitslosengelds II (Hartz IV) unterstützt werden.
  • Rentner, Studierende und Schüler.

Grundsätzlich hat jeder Minijobber Anspruch auf eineordnungsgemäß ausgestellte Minijob-Lohnabrechnung. Diese muss ihm inregelmäßigen Abständen ausgehändigt werden.

Was passiert, wenn der Lohn eines Minijobbers oder einer Minijobberin einen Monat die Grenze überschreitet?

Grundsätzlich wird ein Minijob zu einem sozialversicherungspflichtigen Midijob, , wenn der monatliche Lohn die 538603Euro überschreitet. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Minijob-Grenze gelegentlichunvorhersehbar übersteigtüberschritten wird.Das ist der Fall, wenn einer deiner Minijobber beispielsweise einen erkranktenKollegen vertritt.

Hinweis

Minijob-Grenze überschritten? Beachte Folgendes

Das Überschreiten der Minijob-Grenze ist maximal zweimal in einem Zeitjahr möglich. In diesen zwei Monaten gelten die Regelungen für die Lohnabrechnung von Minijobbern, obwohl der Lohn mehr als 603 Euro beträgt.

Mindestlohngesetz und Minijobber: Lohnabrechnung korrekt anlegen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro. Das bedeutet: Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, dürfen aktuell pro Monat ca. 43,38 Arbeitsstunden leisten.

Info

Diese Anzahl an Stunden setzt sich wie folgt zusammen:

13,90 Euro x 43,38 Stunden = 603 Euro

Für ein seriöses Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Minijobber ist es empfehlenswert, die monatliche Arbeitszeit auf der Lohnabrechnung nicht exakt an der Untergrenze auszurichten. In dem Fall reduziert sich die Anzahl der Arbeitsstunden entsprechend.

Wann dürfen Arbeitnehmer nur einen Minijob ausüben?

In Deutschland ist es so geregelt, dass Arbeitnehmer auch zwei oder mehr Minijobs nachgehen dürfen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Einkommen der Minijobs zusammen die monatliche Einkommensgrenze von insgesamt 603 Euro nicht überschreitet. Sobald dies der Fall ist, sind alle Arbeitsverhältnisse nicht mehr geringfügig, sondern sozialversicherungspflichtig.

Arbeitnehmer, die einem sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitjob nachgehen, dürfen hingegen nur einen Minijob nebenbei ausüben. Ein zweiter Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig (Arbeitslosenversicherung ausgenommen).

Hinweis

Beachte die Stundenaufzeichnungspflicht für Minijobber

Beachte die Stundenaufzeichnungspflicht für MinijobberGemäß Mindestlohngesetz bist du als Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitsstunden deiner Minijobber zu dokumentieren. Das heißt: Du musst für jede Arbeitswoche Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit pro Tag aufzeichnen. Die Aufbewahrungsfrist für diese Stundenaufzeichnungen beträgt mindestens zwei Jahre. Wenn eine Betriebsprüfung in deinem Unternehmen stattfindet, musst du diese vorlegen.

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Anmeldepflicht bei Lohnabrechnung für Minijobber beachten

Als Arbeitgeber hast du eine sogenannte Bringpflicht hinsichtlich der Anmeldung von geringfügig Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Dabei musst du abklären, inwiefern dein zukünftiger Minijobber einer weiteren Tätigkeit nachgeht und in welchem Umfang dies entsprechend anzugeben ist. Erfolgt keine offizielle Minijob-Anmeldung, machst du dich durch diese ordnungswidrige Handlung strafbar. Hierfür können je nach Fall hohe Geldstrafen verhängt werden.

Voraussetzungen für die Minijob-Anmeldung

Um einen gewerblichen Minijobber offiziell bei der Minijob-Zentrale anzumelden, ist eine digitale Datenübertragung erforderlich. Dabei muss Folgendes übermittelt werden:

  • die Meldung des Minijobbers oder der Minijobberin zur Sozialversicherung
  • ein Nachweis über die jeweiligen Beitragsabgaben des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin

Die Übermittlung darf ausschließlich mit geprüften und dafür zugelassenen Programmen erfolgen, wie z. B. Lexware lohn+gehalt.

Zudem gibt es für Arbeitgeber auch gewisse Ausfüllhilfen, die von den Krankenkassen genau zu diesem Zweck entwickelt wurden. Damit ist es Unternehmen möglich, alle Meldungen und Nachweise zu den Beiträgen an die Minijob-Zentrale zu übermitteln, die für die Lohnabrechnung deiner Minijobber nötig sind. Eine Übermittlung in schriftlicher Form oder mittels anderer Datenträger ist generell nur in Ausnahmefällen und auch nur auf speziellen Antrag möglich.

Minijob: Diese Abgaben fallen in der Lohnabrechnung an

Genau wie Arbeitnehmer in Teilzeit- und Vollzeitanstellung haben auch Minijobber einen Anspruch auf eine Lohnabrechnung. Minijobber müssen keine bzw. kaum Abgaben auf den Nebenverdienst leisten. Es fällt lediglich ein relativ geringer Beitrag zur Rentenversicherung an. Der Beitragssatz beträgt aktuell lediglich 3,6 Prozent vom Verdienst. Diesen Anteil führst du als Arbeitgeber direkt vom Lohn an die Minijob-Zentrale ab. Ansonsten ist der Minijob von allen anderen steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Abgaben befreit. Selbst von den Rentenversicherungsbeiträgen können sich Minijobber befreien lassen. Sie müssen nur bei dir als Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben.

Für dich als Arbeitgeber fallen bei Minijobbern Arbeitgeberanteile für die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und Beiträge zur Unfallversicherung an.

Auch am Umlageverfahren nimmst du teil – als eine Art Rückversicherung zur Lohnfortzahlung im Falle von Mutterschaft, Krankheit oder Insolvenz. Dazu erhebt das Finanzamt eine kleine pauschale Steuer. In Summe ergibt sich für dich rund ein Drittel des Minijob-Monatslohns an zusätzlichen Kosten.

Aktuell sieht eine Abgaben-Tabelle für die Lohnabrechnung eines gewerblichen Minijobs, der rentenversicherungspflichtig ist, folgendermaßen aus:

Beitragsart
Beitragshöhe
Pauschaler Krankenversicherungsbeitrag (KV); vorausgesetzt, der oder die Minijobber ist gesetzlich krankenversichert
13 %
Pauschaler Pflegeversicherungsbeitrag (PV)
Nicht erforderlich
Pauschaler Rentenversicherungsbeitrag (RV) Arbeitgeber
15 %
Anteil RV Arbeitnehmer
3,6 %
Umlage 1 (U1); bei Krankheit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin und zum Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin (Voraussetzung: das Beschäftigungsverhältnis muss bereits länger als vier Wochen bestehen)
0, 8%
Umlage 2 (U2); bei Schwangerschaft/Mutterschaft des Arbeitnehmers zum Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin (ist auch für männliche Arbeitnehmer zu zahlen)
0,22 %
Pauschaler Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV)
Die Beiträge an die zuständigen Versicherungsträger können unterschiedlich ausfallen
Pauschaler Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (AV)
Nicht erforderlich
Umlage (Insolvenzgeldumlage)
0,15 %
Pauschaler Steuerbetrag, sogenannte „Pauschsteuer“ (in diesem Fall wird auf eine Besteuerung entsprechend individueller Lohnsteuermerkmale verzichtet)
2 %
Tipp

Mit einer Software geht alles automatisch

Moderne Lohnprogramme berechnen diese Abgaben automatisch. So ist die Lohnabrechnung für Minijobs in kürzester Zeit erstellt.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Lohnabrechnung für Minijobs zwischen gewerblichen Arbeitgeber und Privathaushalten. Letztere kommen bei den Sozialabgaben etwas günstiger davon.

Lohnabrechnung für Minijobber erstellen: Ein Muster ist hilfreich

Arbeitgeber,die sich bisher nicht mit der Erstellung der Lohnabrechnung für Minijobsbeschäftigen mussten, wünschen sich oft eine Arbeitserleichterung. Ein Musterfür die Lohnabrechnung von Minijobbern kann hier eine große Hilfe sein.Damit kannst du dir einen Eindruck davon verschaffen, welche Angaben nötigsind. Gerade für den Einstieg in die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Minijobssind solche Muster ideal. Eine Vorlage zur Lohnabrechnung von Minijobbern inklusive Beispielabrechnung findest du hier.

Minijob-Rechner: Übersicht über alle relevanten Posten

Mit unserem Minijob-Rechner kannst du als Arbeitgeber neben dem Beitrag zur Krankenversicherung eines Minijobs alle für dich relevanten Posten ablesen. So erfährst du, welche Gesamtabgaben inklusive des Netto-Betrags von 603 Euro dein Personalbudget belasten. Probier es gleich aus!

Midijob: Das muss bei der Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin im Übergangsbereich beachtet werden

Neben der Kategorie des Minijobs gibt es den sogenannten „Midijob“. Wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, handelt es sich dabei nicht direkt um eine geringfügige Beschäftigung. Bei einer Gehaltsabrechnung für den Midijob ist die Einkommensgrenze höher als beim Minijob, darf jedoch ebenfalls nicht überschritten werden. Ein Midijob bietet Arbeitnehmern Vergünstigungen in Bezug auf die Sozialabgaben. Häufig ist in Verbindung mit Midijobs auch die Rede vom sogenannten Übergangsbereich.

Definition

Übergangsbereich – was genau ist das?

Der Übergangsbereich bezeichnet den Bereich, der sich zwischen einem Minijob und einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befindet. Man spricht meist von einem Midijob. Diesen sogenannten Midijob üben Arbeitnehmer aus, die zwischen 603 Euro und 2.000 Euro verdienen.

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Der Unterschied zwischen Minijob und Midijob besteht darin, dass Midijobber sozialversicherungspflichtig sind. Ihr Sozialversicherungsbeitrag ist allerdings vom Bruttoarbeitsentgelt abhängig: Je weniger ein Beschäftigter im Übergangsbereich verdient, desto größer ist die Entlastung beim Sozialversicherungsbeitrag.

Beispiel: Verdient ein Midijobber einen Monatslohn von 1.500 Euro, müssen mehr Abgaben geleistet werden als würde er oder sie 900 Euro verdienen. Die Beitragshöhe steigt im Übergangsbereich mit der Höhe des Einkommens. Arbeitgeber zahlen im unteren Bereich einen höheren Beitrag (von ca. 28 %). Der Betrag wird gleitend bis zur Obergrenze von 2.000 Euro auf den üblich geltenden Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

Tipp

Mit einer Software geht alles automatisch

Besonderheiten wie Entgeltschwankungen werden automatisch berücksichtigt, wenn du die Lohnabrechnung deiner Mitarbeiter inklusive Midijobber und Minijobber mit einer Lohnsoftware wie Lexware lohn+gehalt oder Lexware Office Lohn & Gehalt abrechnest.

Zusammenfassung

Das Wichtigste zur Abrechnung von Minijobs auf einen Blick

  • Minijobber sind Beschäftigte, die maximal 603 Euro im Monat verdienen.
  • Zum 1. Januar 2027 erhöht sich die Verdienstgrenze auf 633 Euro im Monat.
  • Da Minijobber nicht sozialversicherungspflichtig sind und für dich als Arbeitgeber Besonderheiten bei den Abgaben gelten, weicht die Entgeltabrechnung von der einer Voll- oder Teilzeitkraft ab.
  • Auch Beschäftigte im Übergangsbereich dürfen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Sie sind zwar sozialversicherungspflichtig, profitieren jedoch von Steuererleichterungen.