Lohnsteuer-Rechner
Jetzt einfach Lohnsteuer berechnen

Lexware
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Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Beachten Sie: Bis zum 31.12.2020 gelten die gesenkten USt.- bzw. MwSt.-Sätze von 16 % und 5 %.

Der Lohnsteuer-Rechner von Lexware gibt Ihnen die Möglichkeit, die Höhe der Lohnsteuer Ihrer Mitarbeiter mit nur wenigen Klicks zu berechnen:

  • Schnell: Sie benötigen nur einige Angaben, um zu erfahren, wie viel Lohnsteuer Sie für Ihre Mitarbeiter zahlen müssen.
  • Unkompliziert: Für jede benötigte Angabe gibt es eine verständliche Eingabehilfe.
  • Übersichtlich: Klicken Sie auf „berechnen“ und erhalten Sie eine prozentuale Übersicht der Beträge für die Steuer und sämtliche Versicherungen.
Jetzt Stundenlohn berechnen

Lohnsteuer-Rechner 2024 für Arbeitgeber

Beschäftigen Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit eigene Mitarbeiter, sind Sie dazu verpflichtet, deren Lohnsteuer vom Gehalt einzubehalten und eigenständig an das Finanzamt abzuführen. Sie als selbstständige Person hingegen zahlen die Einkommensteuer – die Lohnsteuer ist für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und somit für Arbeitnehmer vorgesehen. Wichtig ist, dass diese Steuer nicht nur beim Lohn, sondern bei einem geldwerten Vorteil oder bei Sachbezügen wie den Firmenwagen, Unterkünfte oder sonstige Vergünstigungen greift. Nutzen Sie am besten Lexwares Lohnsteuer-Rechner. Seine Algorithmen arbeiten nach Eingabe aller erforderlichen Daten regelkonform und schnell. So sparen Sie Zeit, denn Sie erhalten alle relevanten Beträge nach wenigen Klicks.

Info

Elektronische Lohnsteuerkarte

Im Dezember 2013 wurde die Lohnsteuerkarte aus Papier offiziell durch das elektronische ELStAM-Verfahren abgelöst: ELStAM steht für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Die Lohnsteueranmeldung für das Finanzamt führen Sie online über das ELSTER-Portal durch. Um den Lohnsteuersatz korrekt zu berechnen, müssen Sie zunächst die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie den Namen, die Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Lohnsteuer-ID eingeben.

Änderungen bei Mitarbeitenden

Stellen sich bei Ihren Mitarbeitern Veränderungen durch eine Heirat ein, werden diese vom Finanzamt in der ELStAM-Datenbank eingetragen. Diese müssen Sie beim nächsten Abzug berücksichtigen. Gewisse Änderungen wie die Kinderfreibeträge erfolgen nach Rückmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch. Soll allerdings nach der Heirat die Steuerklassenkombination geändert werden, müssen das Ihre Mitarbeiter selbst beim Finanzamt beantragen.

Lohnsteuer online berechnen: Welche Informationen benötigen Sie?

Möchten Sie unkompliziert und schnell die Lohnsteuer für 2024 berechnen, nutzen Sie am besten den Lohnsteuer-Rechner von Lexware. So rechnen Sie nicht nur die Steuer für Ihre Gehälter aus, sondern können auch die verschiedenen Steuerklassen mit dem Rechner testen: So finden Sie mit nur wenigen Klicks mithilfe des Lohn- und Einkommensteuerrechners heraus, welche Auswirkungen die einzelnen Steuerklassen auf das Nettogehalt haben. Unser Rechner für den Steuerabzug fragt folgende Informationen ab:

  • Steuerjahr: Starten Sie Ihre Berechnung, indem Sie das Jahr eingeben, für das Sie den Lohnsteuerabzug berechnen möchten.
  • Bruttolohn: Hier tragen Sie entweder das Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesbrutto ein.
  • Geburtsjahr: Geben Sie in diesem Feld das Geburtsjahr des jeweiligen Mitarbeiters ein: Wer vor Beginn eines Kalenderjahres 64 Jahre alt ist, hat Anspruch auf einen Altersentlastungsfreibetrag. Seit 2024 liegt der Freibetrag bei 12,8 % des Einkommens (maximal 608 Euro) und soll im Jahr 2040 gänzlich entfallen.
  • Kinderfreibetrag: Der Staat gewährt Eltern einen jährlichen Kinderfreibetrag von 6.384 Euro. Dieser wird vom zu versteuernden Jahreseinkommen subtrahiert, damit sie grundlegende Bedürfnisse wie Lebensmittel, Ausbildung und Betreuung besser finanzieren können.
  • Lohnsteuerklasse: In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die einem Arbeitnehmer vom Finanzamt zugewiesen werden können. Für Ehepaare lohnt es sich, die Lohnsteuerklassen zu berechnen, um schlussendlich so wenig Abgaben wie möglich zu zahlen.
  • Keine Kinder & mindestens 23 Jahre alt: Arbeitnehmer, die älter als 23 und kinderlos sind, zahlen einen Zusatzbeitrag von 0,35 % für die Pflegeversicherung.
  • Arbeitsstelle: In diesem Feld fragt der Lohnsteuer-Rechner gefragt, in welchem Bundesland Sie tätig sind. Hintergrund ist, dass sich die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung in den Bundesländern unterscheiden.
  • Kirchensteuer: Kirchensteuerpflichtige Personen müssen weitere 9 % ihrer Einkommensteuer abgeben. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Satz bei 8 % der Einkommensteuer.
  • Rentenversicherungspflicht & Arbeitslosenversicherungspflicht: In der Regel müssen alle Arbeitnehmer, die einen Lohn erhalten, in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Bei der Rentenversicherung gibt es einige Ausnahmen wie für Beamte, Ärzte und Anwälte.
  • Krankenversicherung: Sind Ihre Mitarbeiter Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, liegen die Beiträge bei 14,6 % - Sie als Arbeitgeber steuern die Hälfte bei. Haben sich Ihre Mitarbeiter privat versichern lassen, können Sie den monatlichen Betrag hier im Lohnsteuer-Rechner von Lexware ebenfalls eintragen.
  • Weitere Einkünfte/Einträge in der Lohnsteuerkarte: Sollten Ihre Mitarbeiter weitere Bezüge aus anderen Tätigkeiten haben, tragen Sie die hier neben dem Jahresfreibetrag und Hinzurechnungsbetrag ein.
  • Umlagen: Die drei Umlagen betreffen die Arbeitsunfähigkeit, den Mutterschutz sowie die Insolvenzgeldumlage. Wichtig zu wissen ist, dass diese Umlagen das Nettogehalt nicht minimieren, sondern nur einen Einfluss auf Ihre Lohnnebenkosten haben.
Info

Lohnabrechnungsprogramm für Lohnsteueranmeldung

Um Ihre Lohnsteueranmeldungen reibungslos und sicher durchzuführen, unterstützt Sie unser smartes Lohnabrechnungsprogramm. Es hält alle gesetzlichen Vorgaben ein und begleitet Sie Schritt für Schritt durch die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Die Fristen für die Lohnsteueranmeldung

Die Fristen für Ihre Lohnsteueranmeldungen sind von der Lohnsteuerhöhe Ihres Mitarbeiters aus dem Vorjahr abhängig. Grundsätzlich muss die Anmeldung jedoch spätestens am 10. Tag des Folgezeitraums erfolgen. Das sind die Bedingungen für eine monatliche, quartalsweise oder jährliche Abgabe:

  • Monatlich: Lohnsteuer betrug im letzten Kalenderjahr mehr als 5.000 Euro
  • Quartalsweise: Lohnsteuer betrug im letzten Kalenderjahr zwischen 1.080 und 5.000 Euro
  • Jährlich: Lohnsteuer betrug im letzten Kalenderjahr unter 1.080 Euro

Als Arbeitgeber haften Sie dafür, dass Sie die Lohnsteuer pünktlich beim Finanzamt anmelden und abführen. Andernfalls fordert das Finanzamt einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 % des jeweiligen Steuerbetrags.

Info

Lohnsteuer-Rechner: Berechnung des Solizuschlags inklusive

Der Lohnsteuer-Rechner integriert auch die Berechnung des Solidaritätszuschlags 2024. Seit 2021 gelten neue Regelungen: Personen, die nicht mehr als 73.000 Euro brutto im Jahr verdienen, müssen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Bei einem Bruttoeinkommen bis 109.000 Euro muss er noch nur teilweise gezahlt werden, während Personen mit höherem Einkommen noch den vollen Betrag von 5,5 % der Einkommen-, Lohn oder Körperschaftsteuer zahlen müssen.

Zusammenfassung

Lohnsteuer-Rechner - Alles wichtige auf einen Blick

  • Wenn Sie Angestellte haben, stehen Sie in der Pflicht deren Lohnsteuer vom Gehalt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
  • Als Arbeitgeber haften Sie dafür, dass Sie die Lohnsteuer pünktlich beim Finanzamt anmelden und abführen. Andernfalls fordert das Finanzamt einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 % des jeweiligen Steuerbetrags.
  • Der Lexware Lohnsteuer-Rechner arbeitet nach Angabe aller Daten schnell und regelkonform. So bringen Sie alle relevanten Beiträge nach nur wenigen Klicks in Erfahrung.
  • Der Lohnsteuer-Rechner berücksichtigt auch den Solidaritätszuschlag. So müssen Sie sich auch darüber keine Gedanken machen.