Betriebsrente
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Definition

Was ist die Betriebsrente?

Per Definition steht die Betriebsrente – betrieblichen Altersvorsorge, bAV – für alle Leistungen, die Arbeitgeber für den Aufbau einer zusätzlichen Rente ihrer Beschäftigten erbringen. Neben der gesetzlichen Rente sowie der privaten Vorsorge bildet die betriebliche Rente ein wichtiges Fundament und somit eine der drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland. Dabei ist die genaue Gestaltung vom jeweiligen Unternehmen und der Branche abhängig. Von diesen finanziellen Leistungen können Arbeitnehmer im Rahmen aller Lohnarten profitieren – beispielsweise Angestellte und Auszubildende bis hin zum Geschäftsführer. Weil die Beiträge für die Betriebsrente von den Bruttolöhnen und -gehältern abgezogen werden, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. So können Beschäftigte Steuern sowie Sozialabgaben sparen.

Welche Arten der Betriebsrente gibt es?

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich an der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden zu beteiligen. Das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ oder kurz Betriebsrentenstärkungsgesetz ist einfach erklärt: Arbeitgeber müssen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent zur Summe des umgewandelten Entgelts hinzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass sich für ihn dadurch Ersparnisse bei den Sozialabgaben ergeben. Mitarbeitende haben bereits seit 2002 das Recht auf Entgeltumwandlung, also darauf, einen Teil ihres Einkommens für die Einzahlung in ihre Betriebsrente zu verwenden. Die Betriebsrente ergänzt dabei die gesetzliche Rente und wird nicht angerechnet.

Insgesamt gibt es fünf Arten der Betriebsrente, die als Durchführungswege für Arbeitgeber bezeichnet werden:

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seine Beschäftigten ab. Ein Teil des Gehalts führt er direkt an die jeweilige Versicherung in Form von Beiträgen ab. Angesichts des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist eine Zuzahlung von 15 Prozent notwendig.

Pensionskasse

Die Pensionskassen funktionieren ähnlich wie die Direktversicherungen, da die Arbeitgeber einen Teil des Mitarbeitergehalts an die jeweilige Pensionskasse auszahlen. Auch hier handelt es sich um eine Lebensversicherung, die ursprünglich für und von großen Unternehmen sowie im öffentlichen Dienst betrieben wurde.

Pensionsfonds

Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen eigenständigen Versorgungsträger, der ebenfalls Beiträge zur Deckung der betrieblichen Altersvorsorge verwaltet.

Direktzusage

Die Beiträge zur Betriebsrente werden bei einer Direktzusage gänzlich aus dem Betriebsvermögen bezahlt. Denkbar sich außerdem zusätzliche Leistungen wie Auszahlungen bei Invalidität oder als Hinterbliebenenvorsorge im Sterbefall vor dem Renteneintrittsalter.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskassen sind meist für Führungskräfte und andere Mitarbeitende mit hohem Einkommen vorgesehen und erlaubt es ihnen, ebenfalls Betriebsrentner zu werden. Der Grund dafür ist, dass mit steigendem Gehalt oft auch die Versorgungslücke größer wird. In die gesetzliche Rente müssen Angestellte nämlich in Westdeutschland nur bis zu einem Jahreseinkommen von 85.200 Euro und in Ostdeutschland bis zu 80.400 Euro einzahlen.

Info

Betriebsrente bei Insolvenz des Arbeitgebers

Die Betriebsrente ist in jedem Fall vor einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Wurde sie über eine Direktzusage, Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds geregelt, ist der Pensionssicherungsverein für die weitere Auszahlung der Betriebsrente zuständig. Bei der Direktversicherung gibt es zwar keinen gesetzlichen Schutz, in der Praxis erhalten die Arbeitnehmer jedoch ihre Leistungen direkt von dem jeweiligen Versicherer.

Lohnt sich die Betriebsrente?

Ob sich die Inanspruchnahme einer Betriebsrente lohnt, hängt davon ab, welche Abzüge bei Auszahlung der Betriebsrente und Renditen zu erwarten sind. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Hierfür sollte ein Freibetrag ebenso einkalkuliert werden wie spezielle Abzüge, da eventuell eine private Vorsorge attraktiver ist. Experten sind in der Lage, mithilfe einer Beispielrechnung die Betriebsrente im Detail auszurechnen.

Vorteile der Betriebsrente

  • Weitere Altersvorsorge: Fakt ist, dass im Jahr 2018 mit 18 Millionen Bürgern mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente hatten. Ein Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Renten immer weiter sinken. Schließlich können die Jahrgänge ab 1964 nur noch mit einer Rente rechnen, die 43 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens beträgt, wenn sie mit 67 Jahren aufhören zu arbeiten.
  • Attraktiv bei Arbeitgeberzahlungen: Prinzipiell sollten Beschäftigte von ihrem Recht auf Betriebsrente Gebrauch machen, wenn ihr Chef für die Beiträge aufkommt. Schließlich ist das eine kostenfreie finanzielle Leistung.

Nachteile der Betriebsrente

  • Betriebsrente wird versteuert: Auf den ersten Blick ist es nicht sonderlich erstaunlich, dass die Betriebsrente ein steuerpflichtiges Einkommen darstellt – schließlich sind die Beiträge bei Einzahlung steuerfrei. In der Steuererklärung ist die Betriebsrente für Beschäftigte irrelevant. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob die Betriebsrente den Rentner als Einmalzahlung oder monatlich erreicht. Da aber durch die Entgeltumwandlung ein gewisser Betrag vom Bruttoeinkommen abgeht und somit monatlich weniger Steuern und Sozialabgaben anfallen, wird am Ende auch weniger gesetzliche Rente ausgezahlt. Damit sinkt auch der Leistungsanspruch für Entgeltersatzleistungen wie Kranken- und Arbeitslosengeld.
  • Volle Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung: Betriebsrentner müssen außerdem die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Seit 2019 gibt es dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes aber einen Freibetrag für die Betriebsrente: 2024 liegt der bei 176,75 Euro. Konkret bedeutet dies, dass auf diese Summe kein Krankenkassenbeitrag im Rahmen der Betriebsrente fällig wird.
  • Probleme beim Arbeitgeberwechsel: Die Betriebsrente kann bei einem Arbeitgeberwechsel theoretisch im neuen Unternehmen fortgeführt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist. Das Problem ist nämlich, dass viele Unternehmen ihre eigenen Verträge haben und mehrere Anbieter vermeiden möchten. Eine alternative Option ist es, die Sparsumme in einen neuen Vertrag zu überführen, was aufgrund von zusätzlichen Kosten und anderen Bedingungen oft unattraktiv ist. Schließlich ist es auch möglich, die betriebliche Altersvorsorge ruhen zu lassen oder privat weiterzuführen. Das geschieht allerdings aus dem Nettoeinkommen, wodurch Steuervorteile entfallen.

Ob sich schließlich die Betriebsrente für Arbeitnehmer lohnt, ist maßgeblich vom Steuersatz, den Sozialabgaben und den Zuschüssen des Arbeitgebers abhängig. Die Verbraucherzentrale gab an, dass sich eine Betriebsrente in Kombination mit Entgeltumwandlungen erst ab einem Arbeitgeberzuschuss von 20 bis 30 Prozent rechnet.

Info

So profitieren Arbeitgeber von der Betriebsrente

Arbeitgeber profitieren von der Beteiligung an der Betriebsrente insbesondere dadurch, dass sie bei den Sozialabgaben sparen können. Außerdem haben sie die Möglichkeit, die bAV-Beiträge als Betriebskosten von der Steuer abzusetzen.

Was ist bei der Auszahlung der Betriebsrente zu beachten?

Versicherte können sich ihre Betriebsrente auszahlen lassen, sobald sie das reguläre Renteneintrittsalter erreichen. Ab dem Jahrgang 1964 liegt das bei 67. Für die vorherigen Jahrgänge, bei denen das Alter zwischen 65 und 67 liegt, ist die Betriebsrente auch bei diesem vorzeitigen Renteneintritt möglich. Die Betriebsrente zu kündigen ist allerdings so gut wie unmöglich, da sie speziell auf die Versorgung im Alter ausgelegt ist. In Einzelfällen ist eine Kündigung denkbar, wenn beispielsweise nur sehr geringe Beiträge gezahlt werden. Dabei sollten allerdings die Verwaltungskosten berücksichtigt werden, die zu einer Mehrzahlung führen könnte. Eine beliebtere Alternative ist die Beitragsfreistellung für einen bestimmten Zeitraum.

Um die Abzüge der Betriebsrente zu minimieren, können Versicherte von der Fünftelregelung Gebrauch machen. Diese muss nicht speziell beantragt werden, da der Arbeitgeber in der Regel dafür zuständig ist, diese bei der Gehaltsabrechnung anzugeben. Konkret besagt die Fünftelregelung, dass die Einmalzahlungen von Betriebsrenten so behandelt werden können, als ob sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt werden würden. Das hat den Vorteil, dass ein geringerer Steuersatz angewandt und die progressive Versteuerung umgangen wird.

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Berechnung der Betriebsrente

Mithilfe dieser Formel ist es möglich, die Betriebsrente zu berechnen:

((Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt ÷ 12) ÷ Referenzgehalt) × Altersfaktor = Versorgungspunkte

Versorgungspunkte × 4 Euro = Monatliche Betriebsrente

Dabei wird das zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt von jedem Arbeitgeber bestimmt und lässt sich in der Gehaltsabrechnung finden. Das Referenzentgelt als Größe ist für alle Versicherten gleich und beläuft sich auf 1.000 Euro monatlich oder 12.000 Euro jährlich. Schließlich wird in der Formel ein Altersfaktor von 17 bis 67 vergeben und kann beispielsweise in der Tabelle der kommunalen Versorgungskassen abgelesen werden.

Zusammenfassung

Betriebsrente – Alles Wichtige auf einen Blick

  • Bei der Betriebsrente handelt es sich um finanzielle Leistungen, die Arbeitgeber für die Aufstockung einer Zusatzrente ihrer Arbeitnehmer leisten.
  • Sie bildet neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge die dritte Säule der Altersvorsorge in Deutschland.
  • Es wird zwischen den fünf Arten der Betriebsrenten unterschieden: der Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse.
  • Seit 2018 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Betriebsrente ihrer Mitarbeiter in Höhe von 15 Prozent der Entgeltumwandlung zu fördern, sofern sie dadurch Ersparnisse bei den Sozialabgaben haben. Entgeltumwandlungen sind grundsätzlich seit 2002 gesetzlich verankert.
  • Im Falle einer Insolvenz wird die Betriebsrente entweder vom Pensionssicherungsverein oder den Versicherern selbst gezahlt.
  • Ob sich die Betriebsrente lohnt, ist abhängig vom Steuersatz, den Sozialabgaben und den Zuschüssen des Arbeitgebers.
  • Es gibt einen Freibetrag für die Betriebsrente: Demnach müssen die Versicherten den Krankenkassenbeitrag erst bei einer Betriebsrente von 176,75 Euro monatlich zahlen.
  • Für den Arbeitgeber lohnt sich die Betriebsrente, da er Sozialabgaben sparen und die eigenen Beiträge von der Steuer absetzen kann.
  • Grundsätzlich kann die Betriebsrente ab dem offiziellen Renteneintrittsalter ausgezahlt werden: für die Jahrgänge 1964 erst ab 67.