Unbefristeter Arbeitsvertrag
Bedeutung und Regelungen

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Definition

Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, die zeitlich unbegrenzt ist. Der unbefristete Vertrag ist ein Austauschvertrag. In diesem verpflichten sich Arbeitgeber:innen den Arbeitnehmer:innen ein Gehalt zu zahlen (Hauptpflicht) und der Fürsorgepflicht (Nebenpflicht) ihnen gegenüber nachzugehen. Arbeitnehmer:innen müssen dafür eine vereinbarte Leistung (Hauptpflicht) erbringen und sich loyal (Nebenpflicht) gegenüber den Arbeitgeber:innen verhalten. Damit unterscheidet sich der unbefristete vom befristeten Arbeitsvertrag. Ein befristeter Arbeitsvertrag hat eine begrenzte Laufzeit und endet automatisch zu einem vereinbarten Termin.

Bedeutung und Vorteile des unbefristeten Arbeitsvertrags

Ein unbefristeter Vertrag beschreibt einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Darin verpflichten sich die Arbeitnehmer:innen, die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Leistungen und Stunden, abzuarbeiten. Arbeitgeber:innen wiederum müssen ein feststehendes Gehalt zahlen und der Fürsorgepflicht (Arbeitssicherheit) nachgehen. Der unbefristete Arbeitsvertrag birgt diverse Vorteile, etwa bei der Lebensplanung:

  • Sie wissen, dass Sie in den nächsten Jahren nicht wieder auf Jobsuche gehen müssen.
  • Sie riskieren nicht für einen neuen Job, Ihren Wohnort verlassen zu müssen.
  • Sie können einen Langzeitkredit aufnehmen und dadurch bspw. den Hausbau finanzieren.
  • Sie können eine Familie langfristig planen, da Sie ein festes Gehalt für den Unterhalt oder Kredite einkalkulieren können.

Wann ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag gültig?

Für seine Gültigkeit nach dem Vertragsrecht muss der Vertrag folgende Dinge beinhalten:

  • Informationen zu Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Ort der Beschäftigung und Hinweis auf Arbeiten an verschiedenen Standorten, falls dies der Fall ist
  • Tätigkeitsbeschreibung und Benennung möglicher Nebenpflichten
  • Bestimmung des Arbeitsentgeltes inklusive Zuschüsse, Prämien oder Sonderzahlungen
  • feststehende Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • sonstige Sonderregelungen
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Gesetzlichen Regelungen beim unbefristeten Arbeitsvertrag

  • In der Regel legen Unternehmen beim unbefristeten Arbeitsvertrag eine Probezeit fest. Diese darf nach dem BGB nicht mehr als sechs Monaten andauern. In dieser Zeit gilt ein gesondertes Kündigungsrecht. Die Kündigung kann von beiden Parteien aus innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen erfolgen.
  • Auch Werkstudent:innen können einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Dies gilt, solange sie ordentlich immatrikuliert sind und studieren. Mit dem Ende des Studentenstatus oder nach einer Kündigung endet der unbefristete Vertrag.
  • Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter nach § 17 des Mutterschutzgesetzes grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch für Änderungskündigungen. Ihr unbefristeter Vertrag kann bei eintretender Schwangerschaft weder geändert noch aufgelöst werden.
  • Wenn Mitarbeitende während eines unbefristeten Vertrags in Kurzarbeit gehen müssen, haben Sie ein Anrecht auf KUG (Kurzarbeitergeld). Voraussetzung für die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist, dass der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Ein Beispiel für ein derartiges vorübergehendes und unabwendbares Ereignis ist die Corona-Krise. Arbeitnehmer können das Kurzarbeitergeld für Ihre Angestellten ganz gemütlich mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner berechnen.
  • Auch in Teilzeit können Mitarbeitende einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Er nennt sich auch Teilzeitarbeitsvertrag:

    • Angestellte können nach der Probezeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag ändern, indem Sie von Vollzeit in Teilzeit wechseln.
    • Angestellte müssen den Antrag auf Arbeitszeitkürzung drei Monate vor dem geplanten Beginn der Zeitverkürzung stellen.
    • Angestellte müssen mit Geldeinbußen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können Sie ganz einfach mit unserem Teilzeitrechner berechnen.

Urlaubsanspruch bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag

§ 1 des Bundesurlaubsgesetz (BurlG) besagt, dass Arbeitnehmer:innen in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Das bedeutet, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht zwischen befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag unterscheidet.

  • Bei einer Fünf- Tage-Woche haben Sie einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen. Diesen müssen Ihnen die Arbeitgeber:innen gestatten und bezahlen. Ob das Unternehmen das gesetzlich festgelegte Minimum an 20 Tagen oder mehr gewährt, ist abhängig vom Unternehmen, indem Sie angestellt sind.
  • Bei einem Teilzeitarbeitsvertrag berechnen Sie die Urlaubstage wie folgt: 20 Urlaubstage pro Jahr / fünf Wochenarbeitstage x drei tatsächliche Arbeitstage. Dies ergibt 12 gesetzliche Urlaubstage.

Befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umwandeln

Wenn Sie sich auf eine freie Stelle bewerben, haben Sie leider kein Anrecht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Arbeitgeber:innen entscheiden selbst, ob eine Stelle befristet oder unbefristet ausgeschrieben und besetzt werden soll. Es gibt zwei Arten von Befristung:

  • Befristung mit Sachgrund
    Ein solcher Sachgrund wäre bspw. ein vorübergehender Personalbedarf. Sie können z. B als Vertretung für Mitarbeitende in Elternzeit eingeteilt werden. Auch Projektstellen gelten als Sachgrund.
  • Sachgrundlose Befristung
    Ein Unternehmen hat auch die Möglichkeit, eine Stelle ohne konkreten Sachgrund zu befristen. Diese Möglichkeit ist jedoch begrenzt. Dadurch soll vermieden werden, dass Mitarbeitende immer wieder nur mit befristeten Verträgen eingestellt werden.

Wann muss der Vertrag entfristet werden?

  • Grundsätzlich dürfen befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund höchstens drei Mal innerhalb von zwei Jahren verlängert werden. Mit dieser Frist endet das Arbeitsverhältnis oder der befristete Arbeitsvertrag wird automatisch unbefristet.
  • Für Mitarbeitende, die noch in einem befristeten Arbeitsvertrag stehen, besteht somit die Hoffnung, dass sich das Arbeitsverhältnis nach einigen Jahren ändert und unbefristet wird.
  • Setzen Arbeitgeber:innen grundlos immer wieder befristete Verträge auf, können Sie mithilfe eines Fachanwaltes eine Entfristungsklage einreichen.
  • Eine Ausnahme bildet der Tarifvertrag. Er kann innerhalb von sechs Jahren (!) bis zu neun Mal sachgrundlos befristet werden.

Kündigung bei unbefristetem Arbeitsvertrag

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag schützt nicht vor einer Kündigung. Eine Kündigung kann betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt auch trotz eines unbefristeten Vertrags erfolgen. Jedoch zählen hier andere Kündigungsbedingungen als in der Probezeit oder beim befristeten Vertrag. Für den unbefristeten Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie ist durch § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

  • Für Sie als Mitarbeitende:r gelten in einem unbefristeten Arbeitsvertrag andere Fristen. Sie können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats beenden – solange keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Die außerordentliche fristlose Kündigung bildet eine Ausnahme. Hierbei können die Arbeitgeber:innen das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfristen beenden. Die fristlose Kündigung tritt bei besonders schweren Verfehlungen einer Vertragspartei in Kraft. Das ist bspw. der Fall, wenn Mitarbeitende wichtige Geschäftsgeheimnisse ausplaudern. Vor einer anstehenden Kündigung kann eine Freistellung erfolgen, um bspw. zu verhindern, dass Mitarbeitende weitere Betriebsgeheimnisse erfahren. Wer bedingungslos freigestellt wird, erhält während der Freistellung weiterhin den vollen Lohn, ohne eine Arbeitsleistung dafür zu erbringen.

  • Unterschreiben Sie trotz unbefristetem Arbeitsvertrag einen Aufhebungsvertrag, wird das Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) außer Kraft gesetzt. Es gelten keine Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen, außer die beidseitig vereinbarten. Sollten Sie im Anschluss keine Stelle in Aussicht haben, müssen Sie bedenken, dass Sie bei einer Aufhebung kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben und ohne Einkommen dastehen können.

Zusammenfassung

Unbefristeter Arbeitsvertrag – Alles Wichtige auf einen Blick

  • Ein unbefristeter Arbeitsvertrag beschreibt einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen und bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Darin verpflichten sich Arbeitnehmer:innen, die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Leistungen und Stunden abzuarbeiten.
  • Ist der Arbeitsvertrag unbefristet, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Arbeitnehmer:innen können innerhalb von vier Wochen den Arbeitsvertrag kündigen.
  • Bei einer Fünf-Tage-Woche gilt ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen.
  • Grundsätzlich dürfen befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund höchstens drei Mal innerhalb von zwei Jahren verlängert werden. Danach verwandelt sich der befristete automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag.