Teilzeit
Bedeutung und Vorgaben

Lexware
Kategorie
This is some text inside of a div block.
Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Beachten Sie: Bis zum 31.12.2020 gelten die gesenkten USt.- bzw. MwSt.-Sätze von 16 % und 5 %.
Definition

Was ist mit Teilzeit gemeint?

In den Bereich der Teilzeitarbeit (häufig auch einfach „in Teilzeit arbeiten“) fallen alle Angestellten, die im Vergleich zu Vollzeitkräften mit Blick auf die Wochenarbeitszeit regelmäßig kürzer arbeiten.

Generell besteht für alle Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf eine vertraglich geregelte Arbeitszeitreduzierung. Selbst befristet angestellte Mitarbeitende sowie Angestellte, die schon in Teilzeit arbeiten, können eine (weitere) Stundenreduzierung pro Woche bei ihren Vorgesetzten beantragen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden, die Teilzeitbeschäftigte leisten müssen.

Für Erwerbstätige gibt es seit Januar 2019 die Möglichkeit, Brückenteilzeit in Anspruch zu nehmen. Seit 1985 steigt die Zahl der Teilzeitstellen in Deutschland kontinuierlich an.

Der Anspruch auf Teilzeit im Detail

Wie schon erwähnt, hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Auch befristet Angestellte bilden hier keine Ausnahme. Das regelt § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Für die Inanspruchnahme von Teilzeit müssen aber in jedem Fall folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Beschäftigungsverhältnis dauert schon länger als sechs Monate
  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 15 Angestellte
  • Der Antrag auf Teilzeit muss schriftlich gestellt werden und die gewünschte Stundenzahl enthalten
  • Es gibt keine betrieblichen Gründe, die einer Teilzeitbeschäftigung im Weg stehen

Meist verhandeln Chefetage und Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch über eine bestimmte Anzahl an Teilzeitstunden pro Woche, mit der beide Parteien einverstanden sind. Dies wird im Anschluss vertraglich festgehalten.

Wie viele Stunden pro Woche dürfen Arbeitnehmer in Teilzeit arbeiten?

Wie bereits angesprochen, gibt es für Teilzeitkräfte keine klar definierte Stundenzahl, die sie wöchentlich arbeiten müssen. Ausschlaggebend ist hier in erster Linie das Verhältnis von Voll- zu Teilzeitstelle. Beim Teilzeitjob muss die Wochenarbeitszeit lediglich weniger betragen als in Vollzeit. Zudem muss sich die Teilzeitstelle im selben Unternehmen befinden, wie die Vollzeitarbeit und vergleichbare Arbeitsanforderungen an die Mitarbeitenden stellen. Schon eine Reduzierung von 40 auf 39 Wochenarbeitsstunden macht daher theoretisch aus einer Vollzeit- eine Teilzeitstelle.

Für eine eindeutigere Unterscheidung des Arbeitsumfangs wurden daher folgende Begriffe eingeführt:

  • Vollzeitnahe Teilzeit (oder auch verkürzte Vollzeit): In diese Kategorie fallen Teilzeitstellen mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 30 Stunden oder mehr.
  • Vollzeitferne Teilzeit: Dieser Begriff bezieht sich auf alle Erwerbstätigen, deren Wochenarbeitszeit unter 30 Stunden liegt.

Was müssen Arbeitnehmer bei einem Antrag auf Teilzeit beachten?

Steht für Sie als Angestellter fest, dass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, müssen Sie dies zunächst ihrem Vorgesetzten mitteilen – und zwar in Textform (zulässig seit dem 1. Januar 2020). Egal, ob als E-Mail oder als ausgedrucktes Schriftstück – folgende Informationen dürfen nicht fehlen:

  • Wann die Arbeitszeitverringerung beginnen soll
  • In welchem Umfang Sie Ihre Stunden mindern möchten

Konkrete Gründe müssen Sie nicht angeben. Allerdings wird Ihr Anliegen, durch die Angabe von Gründen, für Ihre Vorgesetzten nachvollziehbarer. Wichtig: Ihr Teilzeitantrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der geplanten Arbeitszeitverkürzung bei Ihrem Arbeitgeber eingegangen sein.

Gibt die Chefetage ihr Okay, wird die Teilzeit im Arbeitsvertrag festgehalten. Übrigens: Eine Ablehnung (auch als E-Mail zulässig) muss spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitverringerung bei Ihnen eingehen. Passiert das nicht, treten automatisch die von Ihnen beantragten Änderungen in Kraft.

Info

Dürfen Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit ablehnen?

Unter bestimmten Umständen: Ja. Aber nur, wenn betriebliche Gründe dem Antrag auf Teilzeit im Wege stehen. Hierzu zählen laut Gesetzgeber u. a.:

  • Beeinträchtigung der Unternehmensorganisation
  • Beeinträchtigung von Arbeitsabläufen
  • Gefahr der Entstehung enormer Kosten auf Arbeitgeberseite
  • Beeinträchtigung der Betriebssicherheit

Dennoch ist die Ablehnung eines Teilzeitjobs durch die Chefin oder den Chafgenerell nicht so einfach möglich. Gibt es z. B. bereits eine Teilzeitkraft mit ähnlicher Funktion, darf ein Teilzeitantrag in der Regel nicht abgelehnt werden. Darüber hinaus sind Vorgesetzte in dieser Sache laut Teilzeitgesetz (§ 8 Abs. 3 TzBfG) grundsätzlich zu einer Verhandlung mit ihren Mitarbeitenden verpflichtet.

Kommt es dennoch zu keiner Einigung, bleibt Arbeitnehmer in solch einem Fall der Gang vors Arbeitsgericht als letzter Ausweg. Dort wird anhand von konkreten Beweisen geprüft, ob die Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitarbeit rechtens ist.

Was ist Brückenarbeitszeit und wie wird diese beantragt?

Seit Januar 2019 besteht in Deutschland die Möglichkeit der Brückenarbeitszeit. Verankert in § 9a TzBfG, haben Arbeitnehmer dadurch die Option, ihre Arbeitsstunden über einen klar definierten Zeitraum zu reduzieren. Voraussetzungen dafür sind:

  • Eine Zugehörigkeit zum Betrieb von mindestens sechs Monaten
  • Eine Belegschaftsgröße von mehr als 45 Mitarbeitende

Ähnlich wie bei der „klassischen“ Teilzeit muss der Antrag auf Brückenarbeitszeit ebenfalls drei Monate vor Beginn der Stundenreduzierung schriftlich bei den Vorgesetzten vorliegen. Ablehnen können Arbeitgeber den Antrag nur, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen.

Mitarbeitende können die Brückenarbeitszeit für mindestens ein Jahr, maximal aber für fünf Jahre beantragen. Eine Verlängerung  oder frühzeitige Rückkehr zu Vollzeit ist grundsätzlich nicht möglich – außer die Arbeitgeber sind damit einverstanden.

Arbeiten in Teilzeit: Müssen beim Gehalt große Einbußen hingenommen werden?

Die Rechnung ist simpel: Wer weniger arbeitet, verdient auch weniger Geld. Das ist keine Überraschung. Dennoch bleibt der Stundenlohn derselbe. Das reduzierte Gehalt orientiert sich also an der geringeren Arbeitszeit.

Dennoch ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass es trotz Teilzeit zu einer Zunahme des Netto-Stundenlohns kommt:

Wer bei 40 Wochenstunden 3000 Euro brutto verdient hat, muss bei 30 Stunden mit 750 Euro brutto weniger auskommen. Nun kommt aber die Steuerprogression ins Spiel und diese ist beispielsweise für Angestellte ohne Kinder in Steuerklasse IV ein kleiner Vorteil. Denn sie müssen netto nur mit Abzügen in Höhe von 424 Euro rechnen. Wer in diesem Fall also 25 Prozent weniger arbeitet, muss netto nur mit 19 Prozent weniger Geld auskommen.

Wie berechnet man das Gehalt bei Teilzeitarbeit?

Zunächst einmal ist die wichtigste Voraussetzung hier, dass Angestellte tatsächlich eine Beschäftigung in Teilzeit ausüben. Entsprechend der Definition des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales trifft dies auf folgende Modelle zu:

  1. Die Arbeitszeit wird täglich stundenweise gemindert.
  2. Die Wochenarbeitszeit wird auf zwei bis fünf Tage aufgeteilt (tägliche, wöchentliche sowie monatliche Arbeitszeit darf variieren).
  3. Zwei Mitarbeitende teilen sich eine Stelle.
  4. Die Arbeitszeit fällt für ein Team an und wird anschließend aufgeteilt.
  5. Die Teilzeitstelle wird als Nebenjob von zu Hause aus ausgeführt.
  6. Es handelt sich um Saison-Teilzeit.
  7. Die Arbeit erfolgt in Vollzeit und die Bezahlung in Teilzeit (z. B. Altersteilzeit oder bezahlte Auszeit)

Zudem ist wichtig, dass in Voll- oder Teilzeit arbeitsvertraglich nur das Bruttogehalt angegeben ist. Ausgezahlt wird am Ende jedoch das Nettogehalt nach Abzug von Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen. Davon sind auch Teilzeitgehälter nicht ausgenommen. Was beim Wechsel in Teilzeit übrig bleibt, richtet sich außerdem nach der individuellen Lohnsteuerklasse. Durch diese kommen zusätzlich Frei- sowie Pauschalbeträge ins Spiel, die sich im Einzelfall nach der familiären Situation der Angestellten richten.

Folgende Abzüge fallen aber in jedem Fall an, wenn Sie berechnen wollen, wieviel netto am Ende von Ihrem Brutto-Teilzeitgehalt noch übrigbleibt:

  • Rentenversicherung: 9,3 Prozent
  • Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: 1,3 Prozent
  • Gesetzliche Krankenversicherung: 7,3 Prozent
  • Pflegeversicherung: 1,7 Prozent
  • ggf. Kirchensteuer (je nach Konfession)

Nettogehälter aus Teilzeitarbeit werden im Grunde ähnlich berechnet, wie ein vergleichbares Vollzeitgehalt. Lediglich die Steuerprogression kann sich für bestimmte Steuerklassen vorteilhaft entwickeln.

Urlaubsanspruch in Teilzeit

Die meisten Vollzeitkräfte haben laut Arbeitsvertrag einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Doch wie sieht es bei Erwerbstätigen in Teilzeit aus? Auch sie dürfen Urlaub beantragen. Die Anzahl der Tage orientiert sich hierbei aber an der Tage-Woche des Angestellten. Die zur Verfügung stehenden Urlaubstage werden anhand dessen anteilig berechnet.

Beispiel: Ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin an fünf Tagen in der Woche für jeweils vier Stunden im Betrieb tätig, hat er oder sie genau wie eine Vollzeitkraft Anspruch auf insgesamt 30 Tage Urlaub im Jahr.

Übrigens gilt der Urlaubsanspruch auch für Studierende, die eine Teilzeitstelle ausfüllen und hier nach Stunden bezahlt werden.

Info

Teilzeit und Geringfügige Beschäftigung: Wo liegen die Unterschiede?

„Weniger Wochenarbeitsstunden als bei einer Vollzeitstelle“ – anhand dieses Kriteriums könnten auch Minijobs als Teilzeitarbeit gewertet werden. Es gibt allerdings einige gravierende Unterschiede.

Üben Arbeitnehmer einen Geringfügige Beschäftigung (geringfügige Beschäftigung) aus, dürfen sie monatlich maximal 450 Euro verdienen. Mit Blick auf die Sozialversicherung fallen hier keine Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an. Brutto ist also gleich netto. Zudem richtet sich das Gehalt bei einem Minijob in vielen Fällen nach den monatlich geleisteten Stunden. Der Lohn ist damit nicht immer garantiert und kann variieren. Ein Teilzeitjob dagegen bringt ein festes Monatsgehalt ohne festgelegte Obergrenze für klar definierte Arbeitsstunden. Zudem werden hier die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsbeiträge fällig.

Von Teilzeit auf Vollzeit wechseln: Was gilt?

Zwar gibt es einen gesetzlichen Anspruch, um von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln. Wer jedoch nach einer längeren Teilzeitphase wieder mehr Stunden arbeiten möchte, kann sich in diesem Fall nicht auf das Gesetz berufen. Hierzulande besteht kein Rechtsanspruch auf Arbeitszeitverlängerung.

Wer gerne wieder in Vollzeit arbeiten oder seine Wochenstundenzahl erhöhen möchte, teilt dies seinen Vorgesetzten mit. Diese können den Vollzeitwunsch bewilligen oder ablehnen. Die Entscheidung beruht hier auf freiwilliger Basis. Auf diese Weise landen viele Mitarbeitende häufig ungewollt in einer Art „Teilzeitfalle“. Als Alternative wird deswegen die Brückenteilzeit angeboten.

Ein kleines Schlupfloch gibt es für Arbeitnehmer in diesem Fall aber trotzdem: Wird eine mit den bisherigen Arbeitsanforderungen vergleichbare Vollzeitstelle im Betrieb frei, müssen (noch) in Teilzeit arbeitende Angestellte bei der Bewerbung bevorzugt berücksichtigt werden.

Teilzeit und Elternzeit: Was ist zu beachten?

Berufstätige Mütter und Väter stehen während der Elternzeit unter einem besonderen Kündigungsschutz. Unternehmen dürfen diesen Angestellten daher nur in Ausnahmefällen eine Kündigung aussprechen. Zudem muss die Elternzeit nicht beantragt werden. Sie wird bei den Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn lediglich schriftlich angemeldet.

Mit Ende der Elternzeit erlischt der besondere Kündigungsschutz. Das heißt: Wer seine Elternzeit in mehrere Phasen aufteilt, profitiert währenddessen vom Schutz vor Kündigung. Dazwischen jedoch nicht.

Info

Elternzeit-Rechner für Arbeitgeber: Welche Angaben sind nötig?

Als Arbeitgeber müssen Sie rechtzeitig Bescheid wissen, wenn Mitarbeiter ihren Elternzeitanspruch anmelden möchten. Nur dann sind Sie in der Lage zu planen bzw. die Elternzeit des jeweiligen Angestellten auf das Datum bzw. auf Monate genau zu berechnen. Nutzen Sie zur Berechnung ganz einfach den Lexware Elternzeit-Rechner.

Können Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Die Antwort lautet in diesem Fall eindeutig: Ja. Dann handelt es hier um Elternteilzeit. Zudem besteht die Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung oder die Wiederaufnahme der bisherigen Teilzeittätigkeit.

Wer in seiner Elternzeit in Teilzeit arbeitet, darf ein wöchentliches Arbeitspensum von bis zu 30 Stunden (Richtwert ist der Monatsdurchschnitt) absolvieren. Eltern von Kindern, die ab dem 1. September 2021 geboren werden, haben sogar einen Anspruch auf bis zu 32 Stunden.

Wer bereits vor der Elternzeit maximal 30 Stunden Wochenstunden in Teilzeit tätig war, darf diese Tätigkeit auch in Elternzeit fortsetzten. Hier ist es sinnvoll, den Vorgesetzten bereits mit Anmeldung der Elternzeit mittzuteilen, ab wann die bisherige Teilzeitarbeit wieder aufgenommen werden soll. Schließlich ist dann keine Zustimmung durch die Arbeitgeber nötig. Anders sieht es dagegen aus, wenn Mitarbeitende ihre Vorgesetzten erst im Nachgang über die Fortsetzung der Teilzeit während der Elternzeit informieren. Dann wird die Bestätigung der Arbeitgeberseite erforderlich.

In Elternteilzeit besteht außerdem die Möglichkeit, die bisherigen Wochenstunden in Teilzeit noch einmal zu reduzieren. Dafür müssen auf der einen Seite die Vorgesetzten ihre Zustimmung geben. Auf der anderen Seite müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Die Belegschaft im Betrieb ist größer als 15 Personen (Azubis und Mitarbeitende in Berufsbildungsmaßnahmen ausgeschlossen).
  • Der oder die Angestellte in Elternzeit ist seit mehr als sechs Monaten ohne Unterbrechung im Betrieb angestellt.
  • Es besteht der Wille, mindestens zwei Monate in Elternteilzeit zu arbeiten und das in einem Umfang von 15 bis maximal 30 bzw. 32 Stunden pro Woche.
  • Es gibt keine betrieblichen Gründe, die der Teilzeit im Weg stehen würden.

Können Arbeitnehmer nach der Elternzeit verlangen, nur noch in Teilzeit zu arbeiten?

Grundsätzlich nicht. Schließlich greifen mit Ende der Elternzeit mit Blick auf das Arbeitsverhältnis für Angestellte wieder die gleichen Bedingungen wie vor der Elternzeit. Das gilt auch für die zu leistenden Wochenstunden. Der besondere Anspruch auf Teilzeit besteht dann nicht mehr.

Dennoch können es Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden auf Basis des TzBfG ermöglichen, nach der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Voraussetzungen sind hier wieder sechs Monate Betriebszugehörigkeit sowie eine Mindestanzahl an 15 Beschäftigten im Betrieb. Außerdem sind Arbeitnehmer in diesem Fall dazu verpflichtet, einen Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit zu stellen. Dieser muss den Vorgesetzten spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeitszeitverkürzung (am besten schriftlich) vorliegen. Auch dieser Antrag darf nur abgelehnt werden, sofern betriebliche Gründe dagegensprechen.

Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit

Das Modell der Teilzeit wird vor allen Dingen von Arbeitnehmer in Anspruch genommen, die Familie und Arbeit möglichst reibungslos vereinbaren möchten. Daraus ergeben sich sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber einige Vor- und Nachteile, die Sie dieser Übersicht entnehmen können:

Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Vorteile
Nachteile
Vorteile
Nachteile
  • Arbeit und Privat­leben sind besser ver­ein­bar
  • Weni­ger Gehalt (auch mit Blick auf Weih­nach­ts- und Ur­laubs­geld)
  • Weni­ger Krank­heits­fälle im Betrieb
  • Kont­in­gent an verfüg­barer Arbeit­s­kraft schru­m­pft
  • Mehr Zeit, um durch Weiter­bild­ungen neues Wissen auf­zu­bauen
  • Kein An­spruch auf Arbeits­zeit­erhöh­ung (Ge­fahr der Teil­zeit­falle)
  • Motiv­­­iertes Perso­nal durch längere Erhol­ungs­phasen
  • Organi­sator­ischer Mehr­auf­­wand durch Teil­zeit­stellen
  • Raum für eine zu­sätz­liche Selbst­ständig­keit
  • Ab­schlä­ge bei Rente und Arbeits­losen­geld
  • Mög­lich­­keit, Per­sonal flexibel ein­zu­setzen (z. B. um Auf­trags­spitzen ab­zu­fangen)
  • Neu­ge­won­nene Freizeit dient der Erholung und steigert die Motiv­ation
  • Gerin­gere Auf­stiegs­chancen
  • Teilzeit­kräfte sind kosten­gün­stiger als Voll­zeit­kräfte

Zusammenfassung

Teilzeit: Alles Wichtige noch einmal auf einen Blick

  • Teilzeit macht Aussagen über das Verhältnis, in dem Arbeitnehmer weniger Stunden arbeiten als eine vergleichbare Vollzeitkraft.
  • In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung. In die umgekehrte Richtung (von Teil- zu Vollzeit) gilt dies aber nicht.
  • Eine bestimmte Wochenstundenzahl, die Angestellte in Teilzeit leisten müssen, ist nicht vorgeschrieben.
  • Wer in Teilzeit arbeitet, verdient folglich weniger. Das hat Auswirkungen auf Rentenanspruch sowie Arbeitslosengeld.
  • Dennoch handelt es sich um ein beliebtes Modell, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen.
  • Auch Angestellte in Elternzeit können in Teilzeit arbeiten.