Kinderfreibetrag
Steuerliche Entlastung für Eltern

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Beachten Sie: Bis zum 31.12.2020 gelten die gesenkten USt.- bzw. MwSt.-Sätze von 16 % und 5 %.
Definition

Was ist der Kinderfreibetrag?

Bei dem Kinderfreibetrag und Kindergeld handelt es sich um Beträge, die Eltern finanziell entlasten. Sie sind aber getrennt voneinander zu betrachen. Es besteht bereits von Geburt des Kindes an der Anspruch, jedoch müssen Eltern diesen erst schriftlich beantragen.

Kinderfreibetrag: Auf wie viel Geld haben Familien mit Kindern Anspruch?

Der gesamte Kinderfreibetrag errechnet sich aus der Summe von Kinderfreibetrag und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag). Dieser Steuerfreibetrag gilt pro Kind.


2024 - ein Elternteil
2024 - beide Elternteile
Kin­der­frei­be­trag

3.192 Euro

6.384 Euro
BEA-Frei­be­trag

1.464 Euro

2.928 Euro
Sum­me

4.656 Euro

9.312 Euro

Daraus ergibt sich, dass Eltern beispielsweise im Jahr 2024 pro Kind ein Einkommen von 9.312 Euro verdienen dürfen, ohne dafür Steuern zu zahlen.

Wie verhält sich der Kinderfreibetrag, wenn sich das Kind im Ausland befindet?

Selbst wenn sich der Nachwuchs nicht in Deutschland befindet, besteht weiterhin Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Dabei kann das Finanzamt den Freibetrag abhängig der wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes um ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel kürzen. Erbringt der besuchte Staat ähnliche Leistungen wie das Kindergeld, erhalten die Eltern entweder kein Kindergeld oder rechnen den im Ausland gezahlten Betrag auf das Kindergeld an.

Müssen sich die Eltern bei einer Scheidung den Kinderfreibetrag aufteilen?

Selbst nach einer Trennung wirkt die steuerliche Entlastung. Jedoch wirkt der Kinderfreibetrag wie bei alleinerziehenden Personen bei beiden Eltern jeweils nur zur Hälfte. Es ist dabei nicht wichtig, bei wem das Kind lebt. Kann jedoch ein Elternteil der Unterhaltspflicht nicht zu 75 Prozent nachkommen, so erhält das betreuende Elternteil die vollen 9.312 Euro des Freibetrags. Möchte ein Elternteil nach der Trennung den Kinderfreibetrag auf sich eintragen lassen:

  1. Beide Elternteile müssen eine getrennte Einkommenssteuererklärung abgeben
  2. Das antragsstellende Elternteil muss die Unterhaltsverpflichtung erfüllen
  3. Das andere Elternteil muss nicht unterhaltspflichtig sein oder der Unterhaltsverpflichtung weniger als 75 Prozent nachkommen

Hat die Steuerklasse Einfluss auf den Kinderfreibetrag?

Je nach Steuerklasse gelten für Eltern entsprechend andere Freibeträge:

Steuerklasse 1 mit Kind
Gilt für ledige, unverheiratete, geschiedene oder verwitwete Erziehende, wenn das Kind nicht im eigenen Haushalt lebt. Sie erhalten den vollen Kinder­freibetrag und BEA-Freibetrag.
Steuerklasse 2 mit Kind
Gilt für ledige, unverheiratete, geschiedene oder verwitwete Erziehende, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt und keine weitere volljährige Person den Haushalt teilt. Neben Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag gilt der Entlastungs­betrag.
Steuerklasse 3 mit Kind
Gilt für verheiratete oder in eingetragener Lebens­partnerschaft lebende Allein- oder Doppel­verdiener. Diese Klasse kann nur in Kombination mit Steuerklasse 5 erfolgen und tritt besonders häufig bei Paaren vor, bei denen ein Partner deutlich weniger verdient. Neben einem doppelten Grund­freibetrag erhalten sie den vollen Kinder­freibetrag.
Steuerklasse 4 mit Kind
Gilt für verheiratete oder in eingetragener Lebens­partnerschaft lebende Allein- oder Doppel­verdiener, die etwa gleich viel verdienen. Die steuerlichen Abzüge sind mit denen von Steuerklasse 1 identisch, jedoch teilt sich der Kinder­freibetrag auf beide Elternteile auf.
Steuerklasse 5 mit Kind
Gilt für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner. Tritt nur in Kombination mit Steuerklasse 3 auf und verfügt weder über Grundfreibetrag noch Kinder­freibetrag, da diese auf die Partner in Klasse 3 übergehen.
Steuerklasse 6 mit Kind
Richtet sich an alle Personen mit zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Beschäftigungs­verhältnis. Unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder Kinder haben, gelten keinerlei Freibeträge.

Kindergeld: Wie hoch ist der Anspruch?

Während der Kinderfreibetrag die Einkommenssteuer am Ende des Jahres verringert, erfolgt das Kindergeld als monatliche ausgezahlte Unterstützung. Meist zahlt die Familienkasse diesen Betrag an die Eltern. Diese müssen das monatliche Kindergeld bei der Steuererklärung nicht miteinbeziehen. Dabei hängt die genaue Höhe des Betrags von der Anzahl an dazu berechtigten Kindern ab.


2024
Ein bis zwei Kinder
250 Euro
Drei Kinder
250 Euro
Vier oder mehr Kinder
250 Euro

Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge?

Um den Kinderfreibetrag von den Steuern absetzen zu lassen, müssen Erziehungsberechtigte für jedes Kind eine eigene Anlage Kind in der Einkommenssteuererklärung ausfüllen. Dieser Eintrag beeinflusst zunächst weder den monatlichen Lohnsteuerabzug noch die Einkommenssteuer. Jedoch verringert der Kinderfreibetrag die von Arbeitgebern bei der Lohnabrechnung einzuhaltende Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.

Info

Empfänger des Kinderfreibetrags sind änderbar

Nicht nur leibliche Kinder erlauben Eltern Anspruch auf staatliche finanzielle Unterstützung. Der Kinderfreibetrag gilt automatisch für Erziehende mit adoptierten Kindern, sowie für Pflegekinder mit intensivem Betreuungsumfang. Demnach lassen sich die Empfänger des Kinderfreibetrags ändern. Lebt das Kind beispielsweise bei Stiefeltern oder den Großeltern, können jene den Betrag von ihren Steuern absetzen lassen.

Erziehungsberechtigten steht pro Kind der halbe Freibetrag zu, weshalb das Finanzamt das Kind auf der Steuerkarte als 0,5 einträgt. In der Regel nimmt jedoch ein Elternteil den vollen Kinderfreibetrag über die Lohnsteuerkarte in Anspruch.

Was rentiert sich mehr: Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Zwar sind beide Leistungen eng miteinander gekoppelt, doch können Eltern nur eine von beiden in Anspruch nehmen. Zunächst erhalten sie für das Kalenderjahr Kindergeld. Das Finanzamt ermittelt dann automatisch durch eine Günstigerprüfung, welches Steuerersparnis am Ende eines Steuerjahres günstiger für die Steuerzahler ist.

Ein grober Richtwert, ab wann der Kinderfreibetrag günstiger ausfällt, gilt ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von:

  • ca. 34.000 Euro bei Alleinstehenden
  • ca. 64.000 Euro bei verheirateten Eltern
Rechnung mit Kindergeld
Rechnung mit Kinderfreibetrag
Da das Finanzamt das Kindergeld nicht versteuert, berechnet es regulär die Steuern:
  • Steuern für 80.000 Euro = 16.666 Euro
Das Finanzamt zieht den Freibetrag vom Einkommen der Eltern ab:
80.000 Euro – 8.388 Euro = 71.612 Euro
  • Steuern für 71.612 Euro = 13.824 Euro

Nun berechnet das Finanzamt die Differenz der beiden Bemessungsgrundlagen:

  • Steuern ohne Kinderfreibetrag (16.666 Euro) – Steuern mit Kinderfreibetrag (13.842 Euro) = 2.824 Euro

Diese Differenz vergleicht es abschließend mit dem insgesamt im Jahr erhaltenen Kindergeld:

  • Kindergeld für ein Kind im Zeitraum von zwölf Monaten: 219 Euro x 12 = 2.628 Euro

Kindergeld (2.628 Euro) < Steuervorteil durch Kinderfreibetrag (2.824 Euro)

Somit rentiert sich in diesem Fall der Kinderfreibetrag mehr für die Eltern. Jedoch erhielten sie zuvor über das Jahr bereits Kindergeld, weshalb es nachträglich zur Steuerlast zählt:

  • Steuern mit Kinderfreibetrag (13.842 Euro) + Kindergeld (2.628 Euro) = 16.470 Euro
Info

Einmaliger Steuersatz

Da die Erziehenden in diesem Fall im Folgejahr kein Kindergeld mehr erhalten, handelt es sich hierbei um einen einmaligen Steuerzusatz, sofern sich nichts am Einkommen oder der Steuerklasse ändert. Zudem wird im Geburtsjahr des Kindes das Kindergeld anteilig gewährt. Bei einer Geburt im August fallen nur fünf Monate an Kindergeld in die Berechnung ein.

Müssen Arbeitnehmer Kindergeld beantragen, wenn der Kinderfreibetrag für sie lohnender ist?

Theoretisch können Arbeitnehmer selbst eine Günstigerprüfung durchführen, um zu ermitteln, welche der beiden Entlastungen sich für sie mehr lohnt. Doch selbst wenn der Kinderfreibetrag rentabler ist, sollten Eltern zunächst Kindergeld beantragen. Denn dieses wirkt nur bis zu sechs Monate rückwirkend – kommt es zu Rechenfehlern und das Kindergeld ist doch lohnender, so könnten die Erziehenden unter Umständen am Ende des Jahres keine zusätzlichen Zahlungen erhalten.

Wie lange besteht ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Von Geburt des Kindes an sind die Erziehungsberechtigten dazu befähigt, den Kinderfreibetrag zu beantragen. Für den Kinderfreibetrag gilt die Dauer vom ersten Lebensjahr bis:

  • zum 18. Lebensjahr
  • zum 21. Lebensjahr, sofern das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis steht und als arbeitssuchend gemeldet ist
  • zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befindet oder einen Freiwilligendienst leistet
Hinweis

Anspruch entfällt bei erwerbstätigen Kindern

Das Kind darf jedoch nicht erwerbstätig sein, da sonst weder Kindergeld noch der Kinderfreibetrag greifen. Dazu zählt das Finanzamt Tätigkeiten, die über 20 Arbeitsstunden in der Woche hinausgehen, oder über ein monatliches Einkommen von 538 Euro greifen.

Leidet das Kind an einer Behinderung oder ist nicht dazu fähig, sich selbst zu unterhalten, so ist der Kinderfreibetrag auf unbegrenzte Zeit erweitert. Diese Regelung gilt nur dann, wenn das Kind bereits vor dem 25. Lebensjahr die Behinderung erlitten hat.

Aktuelle Corona-Regelungen für Erziehende

Im Rahmen der Corona-Krise stellte das Finanzamt weitere Regelungen auf, um Familien zusätzlich zu unterstützten:

Steuerliche Ersparnisse für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende besteht zusätzlich eine Steuerersparnis in Form des Entlastungsbetrags. Im Rahmen der Corona-Pandemie erhöhte sich der Beitrag 2020 auf 4.008 Euro, um die zusätzlichen Belastungen alleinstehender Eltern zu reduzieren. Folgende Bedingungen gelten:

  • Es muss mindestens ein Kind im Haushalt wohnen und gemeldet sein
  • Es besteht Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag

Zusätzlicher Bonus zum Kindergeld

Im Rahmen der Corona-Pandemie erhielten Eltern zudem einen einmaligen Kinderbonus für jedes Kind, das mindestens einen Monat Kindergeldanspruch hatte:

  • 2020 erhielten Erziehungsberechtigte pro Kind einen Kinderbonus von 300 Euro
  • 2021 betrug der Zuschlag pro Kind 150 Euro

Der Bonus fließt dabei auch in die Berechnung der Günstigerprüfung ein!

Was ist der Ausbildungsfreibetrag?

Neben dem Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten Eltern unter gewissen Bedingungen einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro. Dazu muss das Kind:

  • volljährig sein
  • sich in der Berufsausbildung, Schule oder Studium befinden
  • außerhalb des Haushalts der Erziehenden wohnen

Sind die genannten Voraussetzungen nicht über das ganze Jahr erfüllt, kürzt das Finanzamt den Betrag entsprechend um ein Zwölftel pro fehlenden Monat.

Steuerreduktion bei Kinderbetreuungskosten

Bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten lassen sich bis maximal 6.000 Euro steuerlich absetzen. Demnach entsteht pro Kind ein Freibetrag von bis zu 4.000 Euro unter den Voraussetzungen, dass:

  • Es sich um das eigene Kind oder ein Pflegekind handelt
  • Das Kind zum eigenen Haushalt gehört
  • Das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (keine Altersgrenze bei Eintreten einer Behinderung vor dem 25. Lebensjahr)
  • Eine Rechnung für die Dienstleistung der Kinderbetreuung vorliegt, die die Eltern überweisen haben (der Fiskus akzeptiert weder Barzahlungen noch Barschecks)

Von den Steuern absetzen lassen sich beispielsweise die Kosten für:

  • Kindertagesstätten, -horten, oder -krippen
  • Kinderpfleger oder Erzieher
  • Haushaltshilfen, die das Kind betreuen

Dürfen Eltern Schuldgeld absetzen?

Wenn das Kind eine Privatschule besucht, können Eltern bis zu 30 Prozent des Schulgelds als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Der Höchstbetrag liegt pro Kind jährlich bei 5.000 Euro.

Zusammenfassung

Kinderfreibetrag – Alles Wichtige auf einen Blick

  • Der Kinderfreibetrag ist eine Summe, die das Finanzamt bei der Einkommenssteuer von dem zu versteuernden Einkommen abzieht.
  • Der Betrag liegt 2024 bei 9.312 Euro pro Kind, bestehend aus dem Kinderfreibetrag (6.456 Euro) und dem Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2.928 Euro).
  • Anspruch haben Erziehende von Kindern, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich im Studium oder einer Ausbildung befinden. Für Kinder mit Behinderungen gilt keine Altersgrenze.
  • Jedes Elternteil hat unter normalen Umständen halben Anspruch auf den Kinderfreibetrag, der als Kinderfreibetrag 0,5 gekennzeichnet ist.
  • Das Finanzamt berechnet in einer Günstigerprüfung, ob für Erziehende Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist und wendet die lohnendere Steuerersparnis an.