Lohnsteuerbescheinigung
Bedeutung für Arbeitgeber

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Definition

Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein grundlegendes Dokument für die Steuererklärung. Die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt der Arbeitgeber an das Finanzamt, den Lohnsteuerbescheid das Finanzamt an den Arbeitnehmer. Der analoge Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nennt sich Jahreslohnsteuerbescheinigung. Er gilt gemäß § 41b EStG als Nachweis der Lohnabrechnung und für den Lohnsteuerabzug im vergangenen Kalenderjahr. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung beinhaltet dabei alle Informationen zu Steuerabzügen und Steuerklassen mit der jeweiligen Steuernummer, aber auch die Höhe der Sozialabgaben, den Bruttoarbeitslohn sowie Sachbezüge, Versicherungsbeiträge und die bereits abgeführte Lohnsteuersumme. Dies gilt somit auch für die Jahreslohnsteuerbescheinigung 2023 und die Lohnsteuerbescheinigung 2024.

Lohnsteuerbescheinigung – wichtiger Nachweis

Einmal im Jahr sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung für ihre sozialversicherungspflichtigen Angestellten an das Finanzamt zu übermitteln und ihren Arbeitnehmern einen Ausdruck der Daten zur Verfügung zu stellen. Wenn Arbeitnehmer den Lohnsteuernachweis bzw. die Lohnsteuerbescheinigung über das abgelaufene Kalenderjahr nicht erhalten haben, können sie diesen beim Arbeitgeber nachfordern. Diese Form der Lohnabrechnung für das Finanzamt ist auch nach Ende des Dienstverhältnisses zu erteilen.

Wo bekommt man eine Lohnsteuerbescheinigung?

Die meisten Steuerformulare – unter anderem für die Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen – finden Sie kostenlos in „Mein ELSTER“, dem Online-Portal der Finanzbehörden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerdaten und die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Darüber hinaus ist es möglich, auch jede andere Steuersoftware zu verwenden, die ELSTER unterstützt. Die Übermittlung aller relevanten Informationen zum jährlichen Arbeitslohn an das Finanzamt durch den Arbeitgeber ist mit einer Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten möglich. Arbeitgeber können aus einer Auswahl an Softwareprodukten, dasjenige wählen, das am besten für ihre digitalen Anforderungen passt.

Wann bekommt man eine Lohnsteuerbescheinigung?

Arbeitnehmer erhalten die Lohnsteuerbescheinigung, meist zusammen mit der Lohnabrechnung vom Arbeitgeber. Das geschieht in der Regel am Jahresende bzw. bis Februar des Folgejahres. Mit Erhalt des Lohnsteuerbescheids kann der Arbeitnehmer schließlich seine Steuererklärung durchführen. Endet ein Arbeitsverhältnis mitten im Jahr, schicken Unternehmen ihren ehemaligen Mitarbeitern die Lohnsteuerbescheinigung kurz nach Vertragsende zu. War ein Angestellter arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bezogen, erhält er für diese Zeit eine Lohnsteuerbescheinigung vom zuständigen Arbeitsamt. Eine Steuererklärung, ohne die Lohnsteuerbescheinigung abzugeben, ist nicht ratsam.

Info

Was tun, wenn die Lohnsteuerbescheinigung verloren geht?

Wenn eine Lohnsteuerbescheinigung verloren gegangen ist, kann der Arbeitnehmer einen neuen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung beim Arbeitgeber beantragen. Alternativ übermittelt das Finanzamt eine Erklärung zur Lohnsteuerbescheinigung. Der Einkommenssteuerbescheid ergeht unter anderem stets auf Grundlage einer Lohnsteuerbescheinigung.

Welche Angaben enthält die Lohnsteuerbescheinigung?

  • die Steuer-Identifikationsnummer oder eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer)
  • die Personalnummer
  • die Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers
  • das Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • die Steuerklasse
  • den Bruttoarbeitslohn
  • Grundfreibetrag, z. B. die Zahl der Kinderfreibeträge
  • die Summen für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
  • die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen und Rentenversicherung
  • optional die Höhe des Kindergelds
  • den steuerfreien Jahresbeitrag – falls beim Lohnsteuerabzug beantragt

Ausnahmen der Lohnsteuerbescheinigung

  • Führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer ausschließlich nach §§ 40 bis 40b Einkommensteuergesetz (EStG) pauschal ab, muss keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden. Eine geringfügige Beschäftigung sieht vor, dass der Arbeitnehmer selbst keine Steuern oder Versicherungsbeiträge zahlt. Die Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung müssen somit nicht in der Steuererklärung angeben werden.
  • Entscheidet sich der Arbeitgeber, bei geringfügig Beschäftigten bzw. bei einem sogenannten Minijob, gegen die pauschale Lohnsteuererhebung, so ist die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt zu erheben. Relevant sind hierfür die Lohnsteuermerkmale, die dem zuständigen Finanzamt dazu vorliegen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet auch für den Minijob eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen. Nur in diesem Fall müssen die Daten aus dieser besonderen Lohnsteuerbescheinigung in der Einkommenssteuererklärung erklärt werden.
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Wofür benötigen Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung?

Wenn Arbeitnehmer ihre Einkommensteuererklärung machen, benötigen Sie die Informationen der Lohnsteuerbescheinigung, um das Steuererklärungsformular korrekt auszufüllen. Um die größtmögliche Steuerrückerstattung zu erhalten, sollten sie über die gelisteten Informationen hinaus beispielsweise noch Pauschbetrag, Fahrt-, Weiter- und Fortbildungskosten sowie weitere Werbungskosten geltend machen. Im Lohnsteuerbetrag, der vom Arbeitgeber regelmäßig über die Lohnsteueranmeldung (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) im Lohnsteuerabzugsverfahren abgeführt wird, sind die Summen der einbehaltenen bzw. abzuführenden Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags bereits enthalten.

Wenn im Laufe des Kalenderjahres zu viel Lohnsteuer erhoben wurde, wird diese dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf des Jahres erstattet. Dies geschieht, wenn der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführt oder der Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgibt.

Info

Was tun, wenn eine Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft ist?

Die Lohnsteuerbescheinigung selbst ist nicht rechtlich bindend. Arbeitnehmer benötigen daher keine korrigierte Version, sondern geben die korrekten Daten einfach in ihrer Steuererklärung ab. Denn erst der Steuerbescheid ist rechtsverbindlich. Finden Sie als Arbeitnehmer also Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung, wenden Sie sich am besten an die Personalabteilung, die dann mit dem Finanzamt Kontakt aufnimmt. Das Finanzamt nimmt dann direkt die Korrekturen vor.

Lohnsteuerbescheinigung bei Empfängern von Kurzarbeitergeld

Gemäß des Jahressteuergesetzes 2020 sind Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 steuerfrei geblieben. Ein vom Arbeitgeber eventuell gezahlter Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist dagegen steuerpflichtig. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine begrenzte und befristete Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Das gilt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29. Februar 2020 beginnen und vor dem 1. Januar 2022 endeten. Das gewährte Kurzarbeitergeld unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und ist daher gesondert auf der Lohnsteuerbescheinigung aufzuführen.

Der Progressionsvorbehalt wird ausschließlich vom Finanzamt im Rahmen der Antragsveranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG oder bei der Einkommensteuerveranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG berücksichtigt. Betragen die im Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro, sind Bezieher von Lohnersatzleistungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Info

Kurzarbeitergeld berechnen

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Die Großbuchstaben auf der Lohnsteuerbescheinigung

Das Formular für die Lohnsteuerbescheinigung ist in rund 30 Zeilen unterteilt. In der 2. Zeile sind die Großbuchstaben vermerkt, von denen jeder eine eigene Bedeutung hat:

Buchstabe U

Die Lohnzahlung war für mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage unterbrochen, was durch Krankheit oder Elternzeit begründet sein kann

Buchstabe F

Kennzeichnung für steuerfreie Sammelbeförderungen bzw. Transporte zur Firma als „erste Arbeitsstätte“

Buchstabe M

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt

Buchstabe S

Weist aus, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug in einem vorangegangenen Arbeits- oder Dienstverhältnis berechnet, aber der damit in Zusammenhang stehende Arbeitslohn aus jenem vorangegangenen Dienstverhältnis im betreffenden Kalenderjahr nicht eingerechnet wurde

Buchstaben FR

Gilt erst ab der Lohnsteuerbescheinigung 2017. FR wird dabei für französische Grenzgänger eingetragen, für die kein Lohnsteuerabzug gilt. Die Großbuchstaben FR werden um das Bundesland ergänzt, in dem der Grenzgänger im Bescheinigungszeitraum zuletzt tätig war. Dies gilt für die an Frankreich grenzenden Bundesländer Baden-Württemberg (FR 1), Rheinland-Pfalz (FR2) und für das Saarland (FR3)

Zusammenfassung

Lohnsteuerbescheinigung – Alles Wichtige auf einen Blick

  • Arbeitgeber müssen für alle sozialversicherungspflichtig tätigen Angestellten eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen.
  • Alle geleisteten Zahlungen – inklusive der vorausgezahlten Lohnsteuer und sämtlicher Sozialabgaben – werden vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. Diese Daten wiederum werden vom Arbeitgeber elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt, sodass alle Angaben der Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt bereits vorliegen, wenn der Arbeitnehmer seine Steuererklärung einreicht.
  • Wer als Arbeitnehmer seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreicht, benötigt die Informationen der Lohnsteuerbescheinigung, um das Steuererklärungsformular mit den Daten aus der Lohnsteueranmeldung vollständig auszufüllen.
  • Die Übermittlung der Daten zur Steuererklärung an die Finanzbehörde erfolgt digital über das Online-Portal ELSTER.
  • Da die Lohnsteuerbescheinigung selbst keine rechtlich bindende Wirkung hat, können durch den Arbeitgeber festgestellte Fehler problemlos dem Finanzamt gemeldet und korrigiert werden. Dies geschieht zumeist durch die Personalabteilung.
  • Beim Kurzzeitarbeitergeld gilt die Regelung, dass gemäß dem Jahressteuergesetz 2020 die Zuschüsse des Arbeitgebers bis Ende 2021 steuerfrei waren.