Solidaritätszuschlag
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Definition

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Per Definition beschreibt der Solidaritätszuschlag (Soli) eine festgelegte Höhe einer Ergänzungsabgabe zur Körperschaftssteuer für Unternehmen sowie zur Lohn- und Einkommensteuer für natürliche Personen. Eingeführt wurde diese Abgabe im Jahr 1991 unter dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl. Der ursprüngliche Zweck galt der Mitfinanzierung des Zweiten Golfkrieges. Die Soli-Höhe beträgt 5,5 Prozent der Körperschafts-, Einkommen- und Lohnsteuer. Seit 2021 müssen allerdings nur noch Top-Verdiener zahlen, über 90 Prozent der Steuerzahler sind davon befreit.

Wie hoch war der Solidaritätszuschlag bei seiner Einführung?

Auch wenn viele Bürger den Solidaritätszuschlag mit dem Aufbau der neuen Bundesländer nach der deutschen Wiedervereinigung verbinden, gab es anfangs auch weitere Einsatzbereiche: Da Deutschland ungefähr 16,9 Milliarden DM (etwa 15 bis 20 Prozent) von den Kosten des Zweiten Golfkriegs im Irak und Kuwait finanzierte, wurde der Bundeshaushalt massiv belastet. Aus diesem Grund beschloss die damalige Regierung unter Helmut Kohl im März 1991, etwa 22 Milliarden DM aus dem neu eingeführten Solidaritätszuschlag wieder einzubringen. Zunächst war die Ergänzungsabgabe auf ein Jahr befristet: also vom 1. Juli 1991 bis zum 30. Juni 1992.

Zunächst belief sich die Höhe des Soli-Zuschlags auf 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer. Bei der Solidaritätssteuer lag die reale Höhe jedoch bei 3,75 Prozent, da sie lediglich sechs Monate lang erhoben wurde. Die weiteren Jahre verliefen wie folgt:

  • 1992 bis 1994: Kein Solidaritätszuschlag wird erhoben
  • 1993: Beschluss des föderalen Konsolidierungsprogramms (auch Solidarparkt genannt) zur Stärkung der Wiedervereinigung
  • Ab 1. Januar 1995: Wiedereinführung des Solidaritätsbeitrags in Höhe von 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer auf Basis des Solidaritätszuschlaggesetzes
  • Ab 1998: Erhebung in Höhe von 5,5 Prozent
Info

Finanzreform 1955

Im Jahr 1955 gab es in der Bundesrepublik Deutschland eine Finanzreform. Diese erlaubte dem Bund, eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftssteuer zu erheben, sofern weitere finanzielle Mittel zur Deckung eines bestimmten Bedarfs benötigt werden. Wichtig dabei ist, dass der Soli-Beitrag in der Höhe, aber nicht in der Dauer begrenzt ist.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag heute?

In Deutschland musste bis 2021 grundsätzlich jeder den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zahlen. Bemessungsgrundlage ist dabei die fällige Einkommen-, Lohn- oder Körperschaftssteuer. Dabei gilt, dass die Einkommensteuer unter anderem für selbstständige und nicht-selbstständige Arbeit, Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung fällig wird. Die Lohnsteuer hingegen ist eine besondere Form der Einkommensteuer, die bei abhängig Beschäftigten berechnet wird. Schließlich ist die Körperschaftssteuer für juristische Personen also unter anderem für Kapitalgesellschaften wie AGs und GmbHs, vorgesehen.

Bis 2021 lag die Freigrenze, ab der ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent fällig wurde, bei einer Einkommensteuer von 18.130 Euro (Einzelveranlagung) oder 36.086 Euro (Zusammenveranlagung). Am 14. November 2019 beschloss der Bundestag jedoch das „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“ und somit die Abschaffung der Abgabe für etwa 90 Prozent der Steuerzahler ab 2021. 6,5 Prozent müssen einen Bruchteil des bisherigen Betrags zahlen und lediglich die Top-Verdiener des Landes werden nach dementsprechender Gehaltserhöhung gleichbleibend besteuert. Konkret bedeutet das für die Berechnung des Solidaritätszuschlages 2021:

  • Freigrenze: Sie steigt bei der Einzelveranlagung von einer Einkommensteuerhöhe von 927 Euro auf 16.956 Euro und bei einer Zusammenveranlagung von 1.944 Euro auf 33.912 Euro.
  • Milderungszone: Die Milderungszone verhindert, dass der Soli bei einem Einkommen, das Steuerfreibeträge geringfügig übersteigt, in voller Höhe gezahlt werden muss. Diese bleibt in neuer Form bestehen. Nun gilt, dass der Solidaritätszuschlag nicht höher als 11,9 Prozent der Differenz zwischen Lohnsteuer und Freigrenze sein darf. Die Milderungszone greift bis zu 96.820 Euro bei Alleinstehenden und Ehepaaren bis zu 192.818 Euro. Für Personen mit einem höheren zu versteuernden Einkommen gilt weiterhin die alte Regelung.
Info

Zuständigkeit der Arbeitgeber

In einem Unternehmen sind die Arbeitgeber dafür zuständig, den Solidaritätszuschlag zusammen mit der Lohnsteuer bei jeder Gehaltsabrechnung abzuführen. Außerdem führen Banken ebenfalls den Soli in Höhe von 5,5 Prozent bei Kapitalerträgen wie Dividenden oder Zinsen nach dem jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro ab.

Wie viel Geld spart man durch die Soli-Abschaffung?

Die genaue Einsparung ist vom Einkommen, den geltenden Freibeträgen, der Steuerklasse sowie dem Familienstand abhängig und muss individuell berechnet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass alleinstehende Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 73.874 Euro keinen Soli mehr zahlen müssen. Bis zu einem Gehalt von 109.451 Euro steigt der Beitrag langsam an, bis er darüber hinaus wieder in der vollen Höhe anfällt.

Laut Soli-Rechner des Bundesfinanzministeriums würde eine alleinstehende Person bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 3.975 Euro rund 611 Euro jährlich einsparen. Neben den Top-Verdienern müssen allerdings auch Anleger mit Kapitalerträgen über dem Freibetrag weiterhin den vollen Soli zahlen. Auch an der Körperschaftssteuer ändert sich mit dem Änderungsgesetz nichts. Einzelunternehmer und Personengesellschaften jedoch profitieren ebenfalls von der Abschaffung des Solidaritätszuschlages.

Info

Investitionspläne lohnen sich

Nach 30 Jahren Solidaritätszuschlag mit einschätzbarer Höhe können sich Steuerzahler auf eine nicht unerhebliche Entlastung freuen. Daher bietet es sich an, diese Summe in Investitionspläne wie ETFs oder andere Fonds zu investieren.

Mit unserem Soli-Rechner berechnen Sie mit wenigen Klicks, ob und wieviel Sie seit der Abschaffung des Solis sparen konnten:

Wie kam es zur Abschaffung des Soli?

Bereits seit vielen Jahren stand die Erhebung des Solidaritätszuschlages in der Kritik. Selbst Gerichte beschäftigten sich mit der Thematik und diskutierten die Verfassungsmäßigkeit stark. Ein häufiger und wiederkehrender Kritikpunkt war, dass die Soli-Einnahmen nicht zweckgebunden sind und demnach nicht nur für die Förderung Ostdeutschlands verwendet werden.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz setzte sich im August 2019 mit seinem Gesetzesentwurf für die partielle Abschaffung dieses Zuschlages ein, die schließlich im November 2019 im Bundestag beschlossen wurde. Die Bundesregierung sprach von einer der größten Steuersenkungen Deutschlands. Als sozial gerechte Maßnahme im Rahmen der Steuer- und Abgabenpolitik wird die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gewertet. Denn dessen Höhe belastete in der Vergangenheit Familien und Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen.

Zusammenfassung

Solidaritätszuschlag – Alles Wichtige auf einen Blick

  • Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Körperschafts- und Einkommensteuer.
  • Dieser Solidarpakt wurde 1991 unter Helmut Kohl eingeführt, um den Zweiten Golfkrieg, die mittel-, ost- und südeuropäischen Länder sowie den Aufbau der neuen Bundesländer zu fördern.
  • Zunächst war sie auf ein Jahr zwischen 1991 und 1992 begrenzt und betrug 7,5 Prozent, wurde aber lediglich die ersten sechs Monate erhoben.
  • Schließlich wurde 1995 zur Finanzierung der Wiedervereinigung Deutschlands der Solidaritätszuschlag erneut in Höhe von 5,5 Prozent eingeführt. Bemessungsgrundlage war weiterhin die Körperschafts- und Einkommensteuer.
  • Für die Abführung sind die Arbeitgeber im Rahmen der Gehaltsabrechnung ihrer Beschäftigten zuständig.
  • Die Höhe des Solidaritätszuschlags 2021 beträgt 5,5 Prozent. Jedoch fiel sie aufgrund des „Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“ für 90 Prozent der Steuerzahler weg. 6,5 Prozent müssen nur noch einen Bruchteil zahlen, während die Top-Verdiener des Landes nach wie vor die volle Summe zahlen.
  • Nachdem der Soli jahrelang in der Kritik gestanden hatte, wurde er schließlich partiell abgeschafft, um Bürger mit mittlerem und niedrigem Einkommen finanziell zu entlasten.
  • Wie viel Geld man dadurch einspart, hängt von persönlichen Faktoren wie dem Einkommen und den Freibeträgen ab. Bei einem Single mit durchschnittlichem Bruttoeinkommen von 3.975 Euro monatlich ist ein Sparbetrag von etwa 611 Euro realistisch.